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Beschlusstext (Abmeldung von Biomüll-Behälter, Verhinderung von Missbrauch)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
31.05.17, 11:53
Aktualisiert
31.05.17, 11:53
Beschlusstext (Abmeldung von Biomüll-Behälter, Verhinderung von Missbrauch)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 18.05.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 19.2 Abmeldung von Biomüll-Behälter, Verhinderung von Missbrauch M44/2017 Ausgangslage: Im Zuge der Beratungen über die 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich (Drs. 101/2016) wurde zwischen Verwaltung und Gemeinderat Einvernehmen erzielt, dass die Bioabfalleimer in der nächsten Abrechnungsperiode mit einer Kontrollfunktion wie z.B. Aufklebern versehen werden sollen. Damit soll der aufkommende missbräuchliche Gebrauch von nicht abgerechneten Bioabfalleimern verhindert werden. Eine Umrüstung der Mülltonnen mit Chips stehe in der Kosten-Nutzen Relation in keinem Verhältnis. Siehe hierzu auch Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 01.12.2016. Status der Umsetzung: Mit dem Lieferanten der Biomülltonnen, Firma Schönmackers, wurde vereinbart, dass bei der Abmeldung einer Biotonne diese durch den Änderungsdienst der Firma Schönmackers eingezogen wird, damit diese nicht nach der Abmeldung ohne Gebührenerhebung weiter genutzt werden kann. Damit ist sichergestellt, dass keine „unberechtigten“ Biomülltonnen mehr im Umlauf sind. Auszug 18. Sitzung 1 von 1