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Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
222 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
15.05.17, 16:36
Aktualisiert
17.05.17, 16:10
Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Merzenich vom 10.05.2017. Öffentliche Sitzung 11.1 2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015) 37/2017 1. Ergänzung Die SPD-Fraktion regt an, die Vereine und die sozialen Ehrenamtler im Rahmen eines „Tag des Ehrenamtes“ zu ehren. Der Bürgermeister stellt klar, dass die Sportlerehrung durch die Ehrung von den karnevalistischen Tänzerinnen und Tänzern des karnevalistischen Tanzsports erweitert werden soll. Künftig sollen die Vereine darauf hinweisen, die ehrenamtlichen Führungsfunktionen zu ehren. Die Fraktion Aktiv für Merzenich fügt hinzu, die Vereine aktiv anzusprechen. Vorgeschlagen wird, das Ehrenamtsfest zu bündeln und die unterschiedlichen Disziplinen zu ehren, dass heißt, ein Fest in mehreren Abschnitten aufzuteilen und die ehrenamtlich herausragenden Personen zu ehren. Der Vorsitzende hat Bedenken dahingehend, dass unter Punkt 3 der Ergänzung Unterschiede in den Auszeichnungen gemacht werden. Der Bürgermeister stellt klar, dass hierbei nur die Platzierungen dargestellt werden. Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015 - Anlage 1) wird wie folgt geändert: 1. In Pkt. 3. und 6.5 Abs. 3.werden die Worte „Sport- und Kulturausschuss“ durch „Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur“ ersetzt. In Pkt. 7.2 entfällt der 1. Satz. Im 2. Satz wird die Formulierung „Der vorgeschlagene Verein“ durch „Die Vereine können für die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille…“ ersetzt. 2. Pkt. 4. erhält folgende Fassung: „Die Vorstände der Sport- und Kulturvereine reichen die Vorschläge der zu ehrenden Personen bei der Verwaltung ein. Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur entscheidet aufgrund der Verwaltungsvorlage abschließend über den zu ehrenden Personenkreis.“ 3. Pkt. 8. erhält folgende Fassung: „8. Ehrung von karnevalistischen Tänzen 8.1 Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde MerzeAuszug 6. Sitzung 1 von 2 nich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben. Bei Tanzpaaren aus auswärtigen Vereinen muss wenigstens 1 Person aus der Gemeinde Merzenich sein. 8.2 Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gem. Ziffer 8.1 Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe. Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen. 8.3 Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde erhalten eine persönliche Urkunde Der Verein enthalt eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im Vereinsheim. Außer der durch den Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben. 8.4 Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen. 8.5 Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z. B. Landes- und Deutsche Meisterschaft) wird jeweils der höchste geehrt. 8.6 Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und in Absprache mit den betroffenen Karnevalsvereinen der Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt. 8.7 Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen: - Jugend (bis 10 Jahre) - Junioren (von 11 bis einschl. 14 Jahre) und - Ü15 (Aktive ab 15 Jahre) 8.8 Folgende Leistungen in der jeweiligen Altersklasse werden geehrt: 1. Plaketten für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Verbandsmeister schaften: 1. Platz goldene Plakette 2. Platz silberne Plakette 3. Platz bronzene Plakette 2. Glasaufsteller für Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval: 1. Platz Glasaufsteller mit goldenem Lorbeerkranz 2. Platz Glasaufsteller mit silbernem Lorbeerkranz 3. – 5 Platz Glasaufsteller mit bronzenem Lorbeerkranz 3. Pokale für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Deutschen Meister schaft oder Europameisterschaft: 1. Platz Pokal mit goldenem Lorbeerkranz 2. Platz Pokal mit silbernem Lorbeerkranz 3. Platz Pokal mit bronzenem Lorbeerkranz“ Niederschrift 6. Sitzung 2 von 2