Daten
Kommune
Merzenich
Größe
222 kB
Datum
10.05.2017
Erstellt
15.05.17, 16:36
Aktualisiert
17.05.17, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Merzenich vom 10.05.2017.
Öffentliche Sitzung
11.1
2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen
und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom
13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)
37/2017 1. Ergänzung
Die SPD-Fraktion regt an, die Vereine und die sozialen Ehrenamtler im Rahmen eines
„Tag des Ehrenamtes“ zu ehren. Der Bürgermeister stellt klar, dass die Sportlerehrung
durch die Ehrung von den karnevalistischen Tänzerinnen und Tänzern des karnevalistischen Tanzsports erweitert werden soll. Künftig sollen die Vereine darauf hinweisen, die
ehrenamtlichen Führungsfunktionen zu ehren. Die Fraktion Aktiv für Merzenich fügt hinzu,
die Vereine aktiv anzusprechen. Vorgeschlagen wird, das Ehrenamtsfest zu bündeln und
die unterschiedlichen Disziplinen zu ehren, dass heißt, ein Fest in mehreren Abschnitten
aufzuteilen und die ehrenamtlich herausragenden Personen zu ehren. Der Vorsitzende
hat Bedenken dahingehend, dass unter Punkt 3 der Ergänzung Unterschiede in den Auszeichnungen gemacht werden. Der Bürgermeister stellt klar, dass hierbei nur die Platzierungen dargestellt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler
sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom
13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015 - Anlage 1) wird wie folgt geändert:
1. In Pkt. 3. und 6.5 Abs. 3.werden die Worte „Sport- und Kulturausschuss“
durch „Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur“ ersetzt.
In Pkt. 7.2 entfällt der 1. Satz. Im 2. Satz wird die Formulierung „Der vorgeschlagene Verein“ durch „Die Vereine können für die Auszeichnung mit der
Ehrenmedaille…“ ersetzt.
2. Pkt. 4. erhält folgende Fassung:
„Die Vorstände der Sport- und Kulturvereine reichen die Vorschläge der zu
ehrenden Personen bei der Verwaltung ein. Der Ausschuss für Soziales,
Sport und Kultur entscheidet aufgrund der Verwaltungsvorlage abschließend
über den zu ehrenden Personenkreis.“
3. Pkt. 8. erhält folgende Fassung:
„8. Ehrung von karnevalistischen Tänzen
8.1 Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde MerzeAuszug 6. Sitzung
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nich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich
wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen
haben. Bei Tanzpaaren aus auswärtigen Vereinen muss wenigstens 1
Person aus der Gemeinde Merzenich sein.
8.2 Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern
gem. Ziffer 8.1 Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie
darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe.
Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu
berücksichtigen.
8.3 Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder
der Gruppe/Garde erhalten eine persönliche Urkunde Der Verein enthalt
eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im Vereinsheim.
Außer der durch den Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen oder Urkunden werden
bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben.
8.4 Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen.
8.5 Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z. B. Landes- und
Deutsche Meisterschaft) wird jeweils der höchste geehrt.
8.6 Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V.
im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und in Absprache mit
den betroffenen Karnevalsvereinen der Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt.
8.7 Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen:
- Jugend (bis 10 Jahre)
- Junioren (von 11 bis einschl. 14 Jahre) und
- Ü15 (Aktive ab 15 Jahre)
8.8 Folgende Leistungen in der jeweiligen Altersklasse werden geehrt:
1. Plaketten für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Verbandsmeister
schaften:
1. Platz goldene Plakette
2. Platz silberne Plakette
3. Platz bronzene Plakette
2. Glasaufsteller für Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen
Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval:
1. Platz Glasaufsteller mit goldenem Lorbeerkranz
2. Platz Glasaufsteller mit silbernem Lorbeerkranz
3. – 5 Platz Glasaufsteller mit bronzenem Lorbeerkranz
3. Pokale für Sieger auf den Plätzen 1 bis 3 der Deutschen Meister
schaft oder Europameisterschaft:
1. Platz Pokal mit goldenem Lorbeerkranz
2. Platz Pokal mit silbernem Lorbeerkranz
3. Platz Pokal mit bronzenem Lorbeerkranz“
Niederschrift 6. Sitzung
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