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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG und Kostenersatz nach § 10 KAG für die Fernwärmeanlage Merzenich-Morschenich-Neu (Beitragssatzung Fernwärme); Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
02.03.2017
Erstellt
07.04.17, 12:40
Aktualisiert
07.04.17, 12:40
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG und Kostenersatz nach § 10 KAG für die Fernwärmeanlage Merzenich-Morschenich-Neu (Beitragssatzung Fernwärme);
Beratung und Beschluss)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 02.03.2017. Öffentliche Sitzung 8 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG und Kostenersatz nach § 10 KAG für die Fernwärmeanlage Merzenich-Morschenich-Neu (Beitragssatzung Fernwärme); Beratung und Beschluss 65/2016 Auf Nachfrage der SPD-Fraktion entsteht die Diskussion über die grundsätzliche Behandlung und Abrechnung der gemeindeeigenen Grundstücke wie Friedhof, Sportplatz und Wald der Erinnerung. Die CDU-Fraktion sieht im Hinblick auf die Belastung der Morschenicher keine Notwendigkeit einer erneuten Prüfung und somit womöglich daraus resultierenden Mehrbelastung für die Anschlussnehmer. Frau Wellmann, PWC, erklärt hierzu, dass erst nach einer Prüfung eine rechtliche Einschätzung einer möglichen Veranlagungspflicht abgegeben werden kann. Herr Dohmes nimmt zu der Gesamtsituation für die Morschenicher Stellung und plädiert dafür nunmehr endlich einen Schlussstrich ziehen zu können. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Ratssitzung durch das Beratungsbüro PWC eine Prüfung der einzelnen Gemeindeflächen im Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu im Bezug auf die Beitragspflicht nach § 3 des Entwurfes der Beitragssatzung prüfen zu lassen. Mögliche Auswirkungen auf den Beitragssatz nach § 5 sollen eingearbeitet werden. Es besteht Einigkeit darin, dass die Verwaltung ihren politischen Auftrag aus der letzten Sitzungsrunde im Bezug auf die Verantwortung für die Wärmeübergabestationen durch die Verhandlungsergebnisse mit den SWD, die in der Servicevereinbarung festgehalten wurden, zu 100 % erreicht hat. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Servicevereinbarung abzuschließen. Auszug 11. Sitzung 1 von 1