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Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
03.04.12, 20:19
Aktualisiert
03.04.12, 20:19
Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim)
1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4   
    (Ortsteil Golzheim)
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz
    buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 
    Merzenich B 4) Beschlusstext (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim)
1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4   
    (Ortsteil Golzheim)
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz
    buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 
    Merzenich B 4)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 29.03.2012. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 22.03.2012 6.1 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 10/2012 Der Bürgermeister verwies auf die Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses. Beschlussvorschlag 1: Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme und 23 Ja-Stimmen, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für den Planbereich folgendes festgesetzt werden: 1. Im Mischgebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO allgemein zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Weiterhin sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. 2. Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise im Gewerbegebiet zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes bzw. sind ausgeschlossen. Auszug 15. Sitzung 1 von 2 Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag 2: Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme und 23 Ja-Stimmen einstimmig, zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 den als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Niederschrift 15. Sitzung 2 von 2