Daten
Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
25.09.12, 18:23
Aktualisiert
25.09.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 20.09.2012.
Öffentliche Sitzung
6
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2011
31/2012
Frau Dr. Schoeller kündigte für die CDU-Fraktion an, sich bei der Abstimmung der Stimme
zu enthalten, da die CDU-Fraktion die Kostenentwicklung für unüberschaubar halte.
Der Bürgermeister teilte dazu mit, dass – wie in der Sitzungsvorlage beschrieben – sowohl
Hard- (Thinclient) als auch Software (Lizenzen pp) geändert wurden und diese Kosten von
Seiten der KDVZ schwer kalkulierbar seien. Grundsätzlich sei die jährliche Verbandsumlage für die Gemeinde Merzenich jedoch stark rückläufig.
Bei 7 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat einstimmig die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW zu sanktionierten:
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
1. Der Betrag von 66.761,69 € ist gemäß § 83 GO NW beim Vertikalbudget 01 111 04
überplanmäßig bereit zu stellen.
2. Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Sperrung des Betrages in
einem geeigneten Budget bzw. Produktsachkonto sicherzustellen.
Auszug 18. Sitzung
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