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Beschlusstext (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2011)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
129 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
25.09.12, 18:23
Aktualisiert
25.09.12, 18:23
Beschlusstext (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2011)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 20.09.2012. Öffentliche Sitzung 6 Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2011 31/2012 Frau Dr. Schoeller kündigte für die CDU-Fraktion an, sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten, da die CDU-Fraktion die Kostenentwicklung für unüberschaubar halte. Der Bürgermeister teilte dazu mit, dass – wie in der Sitzungsvorlage beschrieben – sowohl Hard- (Thinclient) als auch Software (Lizenzen pp) geändert wurden und diese Kosten von Seiten der KDVZ schwer kalkulierbar seien. Grundsätzlich sei die jährliche Verbandsumlage für die Gemeinde Merzenich jedoch stark rückläufig. Bei 7 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat einstimmig die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW zu sanktionierten: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW 1. Der Betrag von 66.761,69 € ist gemäß § 83 GO NW beim Vertikalbudget 01 111 04 überplanmäßig bereit zu stellen. 2. Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Sperrung des Betrages in einem geeigneten Budget bzw. Produktsachkonto sicherzustellen. Auszug 18. Sitzung 1 von 1