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Beschlusstext (Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark) Aufstellung von Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
95 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.03.17, 15:20
Aktualisiert
06.03.17, 15:20
Beschlusstext (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
Aufstellung von Vergabekriterien) Beschlusstext (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
Aufstellung von Vergabekriterien)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 09.02.2017. Öffentliche Sitzung 5 Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark) Aufstellung von Vergabekriterien 2/2017 Die Ausschussmitglieder favorisieren zur Vergabe der Baugrundstücke die Variante 2 mit abgeänderten Kriterien und Punktevergaben. Der Bürgermeister verweist auf den Punkt „Auswärtige Bewerber“ und schlägt vor, diesen aus dem Punktesystem zu streichen, da der Konsens der Personengruppe, die mit dem Ort Merzenich verbunden ist, erreicht werden soll. Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Müller besteht Einigkeit darüber, „vorhandenes Eigentum“ in „selbstgenutztes Eigentum oder selbstgenutztes Baugrundstück“ zu ändern und die Punktezahl von 5 auf 10 zu erhöhen. Weiterhin schlägt die CDU-Fraktion vor, bei dem Punkt „Kinder unter 18 Jahren im Haushalt“, den Zusatz „je“ hinzuzufügen. Der Punkt „Arbeitnehmer in Betrieben im Gemeindegebiet“ soll mit 5 statt 10 Punkten erfolgen. Verworfen wird der Punkt „Betroffene der Umsiedlung Morschenich“, da die Umsiedler mit der Versorgung von Grundstücken durch die RWE Power AG am Umsiedlungsstandort versorgt sind. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss und empfiehlt dem Gemeinderat:  Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt gemäß den Kriterien nach der geänderten Variante 2. Die Verwaltung wird ermächtigt,  den Bewerbern in der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der Höchstpunktzahl, die Grundstücke anzubieten und die Veräußerungen abzuwickeln  tritt ein Bewerber vom Grunderwerb zurück, ist das jeweilige Grundstück dem Bewerber mit der nächsthöheren Punktzahl anzubieten und zu veräußern. Auszug 11. Sitzung 1 von 2  mit den Bewerbern geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte oder den Tausch von Grundstücksflächen jeweils im Einverständnis mit den sonstigen betroffenen Grundstücksbewerbern abzuwickeln  Eingehende Bewerbungen werden bis zum 12.05.2017 berücksichtigt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.  Mit der Bebauung der Grundstücke mit Wohngebäuden ist binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Die Fertigstellung der Bebauung hat spätestens 5 Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen(Selbstnutzung). Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der Höchstpunktzahl, vergeben: Punktesystem:  Bewerber aus der Gemeinde bzw. mit Merzenicher Wurzeln te  kein selbstgenutztes Eigentum oder Baugrundstück te  je Kind unter 18 Jahren im Haushalt te  Arbeitnehmer in Betrieben im Gemeindegebiet te Niederschrift 11. Sitzung +20 Punk+10 Punk+ 6 Punk+ 5 Punk- 2 von 2