Daten
Kommune
Merzenich
Größe
95 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.03.17, 15:20
Aktualisiert
06.03.17, 15:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 09.02.2017.
Öffentliche Sitzung
5
Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich
Merzpark)
Aufstellung von Vergabekriterien
2/2017
Die Ausschussmitglieder favorisieren zur Vergabe der Baugrundstücke die Variante 2 mit
abgeänderten Kriterien und Punktevergaben.
Der Bürgermeister verweist auf den Punkt „Auswärtige Bewerber“ und schlägt vor, diesen
aus dem Punktesystem zu streichen, da der Konsens der Personengruppe, die mit dem
Ort Merzenich verbunden ist, erreicht werden soll.
Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Müller besteht Einigkeit darüber, „vorhandenes Eigentum“ in „selbstgenutztes Eigentum oder selbstgenutztes Baugrundstück“ zu ändern und
die Punktezahl von 5 auf 10 zu erhöhen.
Weiterhin schlägt die CDU-Fraktion vor, bei dem Punkt „Kinder unter 18 Jahren im Haushalt“, den Zusatz „je“ hinzuzufügen.
Der Punkt „Arbeitnehmer in Betrieben im Gemeindegebiet“ soll mit 5 statt 10 Punkten erfolgen.
Verworfen wird der Punkt „Betroffene der Umsiedlung Morschenich“, da die Umsiedler mit
der Versorgung von Grundstücken durch die RWE Power AG am Umsiedlungsstandort
versorgt sind.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss und
empfiehlt dem Gemeinderat:
Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt gemäß den Kriterien nach der geänderten
Variante 2.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
den Bewerbern in der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der Höchstpunktzahl, die Grundstücke anzubieten und die Veräußerungen abzuwickeln
tritt ein Bewerber vom Grunderwerb zurück, ist das jeweilige Grundstück dem Bewerber mit der nächsthöheren Punktzahl anzubieten und zu veräußern.
Auszug 11. Sitzung
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mit den Bewerbern geringfügige Änderungen der Grundstückszuschnitte oder den
Tausch von Grundstücksflächen jeweils im Einverständnis mit den sonstigen betroffenen Grundstücksbewerbern abzuwickeln
Eingehende Bewerbungen werden bis zum 12.05.2017 berücksichtigt. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Mit der Bebauung der Grundstücke mit Wohngebäuden ist binnen 3 Jahren nach
Vertragsabschluss zu beginnen. Die Fertigstellung der Bebauung hat spätestens 5
Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen(Selbstnutzung).
Die Grundstücke werden nach der Reihenfolge der Punktzahlen, ausgehend von der
Höchstpunktzahl, vergeben:
Punktesystem:
Bewerber aus der Gemeinde bzw. mit Merzenicher Wurzeln
te
kein selbstgenutztes Eigentum oder Baugrundstück
te
je Kind unter 18 Jahren im Haushalt
te
Arbeitnehmer in Betrieben im Gemeindegebiet
te
Niederschrift 11. Sitzung
+20 Punk+10 Punk+ 6 Punk+ 5 Punk-
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