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Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung Steinweg)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
14 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.03.17, 12:04
Aktualisiert
06.03.17, 12:04
Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung Steinweg) Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung Steinweg)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 09.02.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 8.3 Städtebauliche Entwicklung Steinweg M1/2017 Ausgangslage: (vgl. Drs. M94/2016) In der 10. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich am 08.12.2016 wurden unter TOP 8.2 - Mitteilungen der Verwaltung - die geplanten Maßnahmen und der aktualisierte Zeitplan der künftigen städtebaulichen Entwicklung vorgestellt. Bedingt durch die höhere Priorisierung anderweitiger Projekte der Verwaltung sowie infolge einer personellen Umstrukturierung im Hause RWE Power hatte sich eine Verschiebung des geplanten zeitlichen Ablaufes ergeben. Die bauplanungsrechtlichen Fragestellungen wurden durch die Verwaltung bereits mit der Kreisverwaltung Düren geklärt. Neben den vom Abriss betroffenen Grundstücken können auch die angrenzenden, geeigneten Grundstücksflächen in die Planungen einbezogen werden. Die Kreisverwaltung Düren begrüßt diese Maßnahme der Innenentwicklung. Die Anwendung des §13a BauGB ist möglich. Derzeitiger Sachstand: Zwischenzeitlich wurden die erschließungs- und entwässerungstechnischen Belange im Hause RWE unter Beteiligung von Fachplanern geprüft. Trotz der, bedingt durch die topographischen Verhältnisse vorhandenen Restriktionen, insbesondere hinsichtlich der Entwässerung und der verkehrlichen Anbindung, ist eine Entwicklung der nördlich und südlich an der Abrissbereich angrenzenden Grundstücke grundsätzlich möglich. Der genau Umfang muss im Zuge der Planungen noch eruiert werden. Weitere Maßnahmen und zeitliche Abfolge: Aufgrund der grundsätzlich positiven Ergebnisse aus den vorgenannten Prüfungen, die der Verwaltung im Rahmen einer Besprechung mit RWE Power am 30.01.2017 mitgeteilt wurden ergibt sich, dass eine Entwicklung über den Abrissbereich hinausgehend möglich ist. In Kürze werden die angrenzenden Grundstückeigentümer angeschrieben und informiert sowie über die grundsätzliche Bereitschaft einer Beteiligung befragt. Nach der Auswertung der Abfrage wird eine erste Informationsveranstaltung für die beteiligten Grundstückseigentümer terminiert (vgl. Drs. M94/2016). Auszug 11. Sitzung 1 von 2 Niederschrift 11. Sitzung 2 von 2