Daten
Kommune
Merzenich
Größe
14 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
06.03.17, 12:04
Aktualisiert
06.03.17, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 09.02.2017.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
8.3
Städtebauliche Entwicklung Steinweg
M1/2017
Ausgangslage: (vgl. Drs. M94/2016)
In der 10. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich
am 08.12.2016 wurden unter TOP 8.2 - Mitteilungen der Verwaltung - die geplanten Maßnahmen und der aktualisierte Zeitplan der künftigen städtebaulichen Entwicklung vorgestellt.
Bedingt durch die höhere Priorisierung anderweitiger Projekte der Verwaltung sowie infolge einer personellen Umstrukturierung im Hause RWE Power hatte sich eine Verschiebung des geplanten zeitlichen Ablaufes ergeben.
Die bauplanungsrechtlichen Fragestellungen wurden durch die Verwaltung bereits mit der
Kreisverwaltung Düren geklärt. Neben den vom Abriss betroffenen Grundstücken können
auch die angrenzenden, geeigneten Grundstücksflächen in die Planungen einbezogen
werden. Die Kreisverwaltung Düren begrüßt diese Maßnahme der Innenentwicklung. Die
Anwendung des §13a BauGB ist möglich.
Derzeitiger Sachstand:
Zwischenzeitlich wurden die erschließungs- und entwässerungstechnischen Belange im
Hause RWE unter Beteiligung von Fachplanern geprüft. Trotz der, bedingt durch die topographischen Verhältnisse vorhandenen Restriktionen, insbesondere hinsichtlich der Entwässerung und der verkehrlichen Anbindung, ist eine Entwicklung der nördlich und südlich
an der Abrissbereich angrenzenden Grundstücke grundsätzlich möglich. Der genau Umfang muss im Zuge der Planungen noch eruiert werden.
Weitere Maßnahmen und zeitliche Abfolge:
Aufgrund der grundsätzlich positiven Ergebnisse aus den vorgenannten Prüfungen, die
der Verwaltung im Rahmen einer Besprechung mit RWE Power am 30.01.2017 mitgeteilt
wurden ergibt sich, dass eine Entwicklung über den Abrissbereich hinausgehend möglich
ist.
In Kürze werden die angrenzenden Grundstückeigentümer angeschrieben und informiert
sowie über die grundsätzliche Bereitschaft einer Beteiligung befragt. Nach der Auswertung
der Abfrage wird eine erste Informationsveranstaltung für die beteiligten Grundstückseigentümer terminiert (vgl. Drs. M94/2016).
Auszug 11. Sitzung
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Niederschrift 11. Sitzung
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