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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) - Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
09.01.17, 16:10
Aktualisiert
09.01.17, 16:10
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 15.12.2016. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) - Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage 103/2016 Nach eingehender, sachlicher Diskussion über die Größe, Lage und Sinnhaftigkeit eines Grünstreifens im südlichen Teil der Erweiterungsfläche, entlang des Radweges von der verlängerten Vogelrute aus, schlägt die SPD-Fraktion einen Kompromissvorschlag vor den Grünstreifen auf 3 m zu reduzieren und in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die spätere Nutzung und der Ausbau soll zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Auf Anmerkung des Herrn Roosen, dass keine Bürgerbeteiligung für die Aufstellung des Entwurfes durchgeführt wurde, erläutert der Bürgermeister die Einbeziehung der Anwohner und Betroffenen im Rahmen der Offenlage, die heute beschlossen werden soll. Die gesonderte Einladung von Anwohnern zu den Ratssitzungen sei nicht erforderlich, da diese öffentlich bekannt gemacht wird. Der Gemeinderat fasst, bei einer Enthaltung, einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen. Der Entwurf wird dahingehend verändert, dass im südwestlichen Teil ein Grünstreifen von 3 m, parallel zum derzeitigen Fuß- und Radweg, im Bebauungsplan ausgewiesen werden soll. Die Anzahl der Parkplätze wird auf max. 8 festgelegt, eine Standortfestlegung später vorgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auszug 16. Sitzung 1 von 1