Daten
Kommune
Merzenich
Größe
1,3 MB
Datum
15.12.2016
Erstellt
05.01.17, 16:10
Aktualisiert
05.01.17, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
71
Textliche Festsetzungen
A – Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulich en Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB
61
57
l
Ür
sw
ing
Allg emeine Wohngebiete WA gemäß § 4 BauNVO)
Zulässig sind:
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften
sowie nicht störende Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
eg
Ausnahmsweise zulässig sind:
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
70
Die sonstigen gemäß § 4 (3) Nr. 1; 3 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
sind in Anwendung des § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
24
2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB
Zulässig ist bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß I eine Firsthöhe (FH) von maximal
9,50 m bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II eine Gebäudehöhe (GH) von 9,50 m.
Als Firsthöhe gilt die Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der Dachflächen. Als Gesamthöhe
gilt entweder die Firsthöhe oder bei Flachdächern die Oberkante der Attika bzw.
Außenwand. Diese Festsetzungen gelten lediglich für die Hauptdächer der Wohnhäuser und
nicht für untergeordnete Dachaufbauten, Erker oder Zwerchgiebel.
Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der Gebäude darf höchstens 60 cm über der
festgelegten Geländeoberfläche liegen.
#5
Als Bezugspunkt gilt die Höhe der Oberkante der endausgebauten Verkehrsfläche (nach
Straßenausbauplanung des Ing.-Büros Dr. Jochims & Burtscheidt), von der aus die
Haupterschließ ung des Baugrundstücks erfolgt, bei Einzelhäusern gemessen auf der im
Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Baugrundstücks, bei
Doppelhäusern gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden
Grundstücksgrenze mit der im Bebauungsplan festgesetzten Straß enbegrenzungslinie.
,0
hr ic
nac
h
ht lic
Als Bezugspunkte für die Ermittlung der mittleren Wandhöhen von grenzständigen Garagen
und überdachten Stellplätzen (Carports) gilt die Höhe der endausgebauten Verkehrsfläche
(nach Straßenausbauplanung des Ing.-Büros Dr. Jochims & Burtscheidt), von der aus die
Haupterschließ ung des Baugrundstücks erfolgt, gemessen am Schnittpunkt der zu
bebauenden
Grundstücksgrenze
mit
der
im
Bebauungsplan
festgesetzten
Straßenbegrenzungslinie.
nach
richtl
i ch
60
P
Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 4 Nr. 4 BauO NRW i.V. mit § 6 Abs. 11 BauO NRW
werden die Höhen der vorgenannten Bezugspunkte als Geländeoberfläche für das jeweilige
Baugrundstück festgesetzt.
0,0
#1
3. Bauweise gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB
,0
#3
Vor der Außenwand vors tehende Bauteile wie Hauseingangstreppen und deren
Überdachungen sowie Vorbauten wie Erker und Balkone und untergeordnete Gebäudeteile,
die dem Nutzungszweck des Baugebietes dienen, wie z. B. Wintergärten oder überdac hte
Terrassen, dürfen die überbaubaren Grundstück sflächen um maximal 2,0 m überschreiten.
#5
804
,0
,0
#3
,0
#3
#5
Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind auch außerhalb der überbaubaren
Grundstück sfläc hen zuläs sig. Vor Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand
von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Der seitliche Abstand zur im
Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie darf 1,0 m nic ht unterschreiten.
,5
B – Gestalterische Festsetzungen
,0
#3
4. Örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 (1) und (4) BauO NRW
#
1, 5
at
p r iv
4.1 Dachformen
Bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß I s ind nur geneigte Däc her zuläss ig. Bei Zahl der
Vollgeschosse als Höchstmaß II sind neben den geneigten Dächern auch Flachdächer
zulässig. Bei Garagen und Carports sind Flachdächer generell zulässig.
WA I
GRZ 0,4
gspun kte gemäß
F H 9,50m (Bezu
textliche Festsetzung en Nr. 2)
0
6 ,0
R=
4.2 Dachgauben
Dachgauben dürfen nicht mehr als 50% der Dac hlänge einnehmen. Die Neigung muss
größer/gleich 15° sein.
1199
4.3 Dachneigungen
Bei geneigten Dächern wird eine Dachneigung v on 25° bis 48° festges etzt.
1, 6
#3
73
P
,5
#7
#3
Bei Doppelhäusern s ind einheitliche Trauf- und Firsthöhen, einheitliche Dachneigungen
sowie eine einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dac hges taltung und eine einheitliche
Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch für bauliche
Veränderungen oder Instandhaltungsmaß nahmen, die z ur Erhaltung eines einheitlichen
Gesamters cheinungsbilds des Doppelhauses untereinander abzus timmen sind.
4.4 Einfriedungen
Die Einfriedungen dürfen in den Haus- und Wohngärten eine Höhe von 1,8 m nicht
überschreiten. Es dürfen keine Mauern erric htet oder sonstige blick dichte Materialien
verwendet werden.
P
,0
#3
,0
#1
0,0
C – Grünord nerische Festsetzungen
5. Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege u nd z ur En twicklung von Boden, Natur und
Land schaft gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB
P
,0
#3
5,
#1
WA I
,0
#3
1
5.1 Vorbeugemaß nahmen:
Als Vorbeugemaß nahmen zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des
Bodens is t vor Baubeginn der Oberboden abzuschieben und auf Mieten zu lagern. Die
Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken. Das Bodenmaterial k ann nach Beendigung der
einzelnen Baumaßnahmen zur Ges taltung der Gartenflächen v erwendet werden.
0
P
GRZ 0,4
spunkte gemäß
FH 9,50m (Bezug
textliche Festsetzungen Nr. 2)
5.2 Verhinderung von Verbotstatbeständen im Zusammenhang mit dem Artenschutz:
Zur Verhinderung von Verbotstatbeständen im Zusammenhang mit dem Artenschutz ist die
am Ürlingsweg wachsende Gehölzhecke vor Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen
gemäß DIN 18 920 zu schützen.
#5
,5
P
27
,0
,0
#3
WA II
1200
GRZ 0,4
zu gspun kte gemäß
GH 9,50m (Be
textliche Festsetzung en Nr. 2)
177
5.3 Externer ök ologischer Ausgleich:
Der Eingriff löst ein Defizit von ök ologischen Einheiten aus. Vor Satzungsbes chluss ist eine
geeignete Ersatzmaßnahme für den außerhalb des Plangebietes vorzunehmenden
Ausgleic h festzulegen. Zur Sicherung der Ersatzmaß nahme ist ein öffentlich-rechtlicher
Vertrag mit der Unteren Landsc hafts behörde des Kreises Düren abzuschließen. Die
Maß nahmen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
3,0 /3,0
3,0 /3
,0
6. Flächen z um Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzung en
gemäß § 9 (1) Nr. 25 Buchstabe a u nd Abs. 6 BauGB
1201
6.1 Anpflanzen von Hecken auf den privaten Grundflächen zur Grenze des Aussiedlerhofes
Auf den privaten Grundstücksflächen sind unter Einhaltung des Nac hbarrechtsgesetzes
NRW heimische Gehölze anzupflanzen und als gesc hnittene Hecken gemäß der folgenden
Pflanzlisten dauerhaft z u erhalten.
161
Gesc hnittene Hecke
Botanischer Name
Acer campes tre
Buxus s empervirens
Carpinus betulus
Fagus sylvatic a
Ligustrum vulgare „atrovirens"
Prunus spinosa
1204
,0
#3
3
,0
#3
8
18,
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1195
W
178
7. Schu tz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB in
Verbindung mit § 1 (4) BauNVO)
7.1 Luftschalldämmung v on Außenbauteilen nach DIN 4109
In den Lärmpegelbereichen II und III sind an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen
gemäß DIN 4109 „Sc halls chutz im Hochbau, Ausgabe Nov. 1989“ pass ive
Schallschutzmaßnahmen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB zu treffen. Die daraus resultierenden
Bauschalldämmmaße einzelner unters chiedlicher Außenbauteile oder Ges chosse k önnen im
Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch
eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallsc hutzes
nachgewiesen wird. Insbesondere ist eine Lüftung von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen in
dem
mit
Lärmpegel
III
gekennzeichneten
Bereich durch s challgedämmte
Lüftungseinrichtungen oder durch gleichwertige Maßnahmen sicherzus tellen. Auf die
Sic herstellung einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung kann verzichtet werden, wenn
und soweit im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden kann, dass im
Nachtzeitraum ein Außenpegel von 45 dB(A) im Allgemeinen W ohngebiet eingehalten wird.
184
5
,0
#3
#5
,0
Flur 18
,0
#3
1194
183
öffentlich
#2
4,5
Hinweise
2
7
1. Bod endenkmalpflege
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in Abstimmung mit dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland eine archäologische Sachverhaltsermittlung sowie eine
vertiefende Untersuchung durc hgeführt. Die Untersuc hungen werden vollständig
dok umentiert und die arc häologis chen Befunde werden ausgegraben.
1203
AR T U. MASS DER BAULICHEN NUT ZUNG
WA
O rtslage Merzenich
Bebauungsplan
Nr. C 24a (nördlich Merzpark)
Maßstab 1:250
R ECHTSGRUN DLAGEN
BAUGESETZB UCH (Bau GB)
GEMEIND EOR DN UNG FÜ R DAS LAND N OR DRH EIN WESTFAL EN (GONR W)
VERORD NUN G ÜBER DIE BAUL IC HE NUTZUNG DER
GRUN DSTÜCKE (BAUN UTZU NGSVERORD NUN G BauN VO)
5. VERORDN UN G ÜBER D IE AUSAR BEITUN G DER BAU LEITPL ÄNE UN D DIE D ARSTELLU NG D ES PL ANIN HALTS
(PLAN ZEICH ENVERORD NUN G Pla nZV)
BAUORD NUN G FÜR DAS LAN D NORD RHEIN-WESTFAL EN
(LAN DESBAUORD NUN G Bau ON RW)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN
ALLGEMEINE WOH NGEBIETE
( §4 BauNVO)
708
185
II
GRUND FLÄCHENZAHL
N UR EINZEL- UND DOPPELHÄUSER ZULÄSSIG
ZAHL DER VOLLGESCHOSSE
ALS HÖCHSTMASS
STRAßEN BEGRENZU NGSLINIE
AUCH GEGENÜBER VERKEHRSFLÄCHEN BESOND ERER
ZWECKBESTIMMUNG
F H 9,50m HÖHE DER BAULICHEN ANLAGE
ALS HÖCHSTMASS ; FIRSTHÖHE
GH 9,50m HÖHE DER BAULICHEN ANLAGE
ALS HÖC HST MASS ;GEBÄUDEHÖHE
( Bezugspunkte gemäß textliche
F estsetzung Nr . 2)
GRÜNFLÄCHEN
öffentlich
SONST IGE PLANZEIC HEN
ABGRENZUNG UN TER SCHIEDLICHER NUTZUN G
z.B. von Baugebieten oder
Abgr enzung des Maß es der
Nutzung innerhalb eines
Baugebiets
St
ÖF FEN TLICHE
GRÜN FLÄCHE
Dipl. -Ing.
RICHARD VALTER
Öffentlich best. Vermessungsingenieur
Sachverständiger für Grundstücks- u.
Gebäudebewertung
Hauptstraße 21
52372 Kreuzau
Tel. : 02422 / 94040
Fax : 02422 / 940419
e-mail: info@vermessung-valt er.de
www. vermessung-valter.de
DIE V ORLIEG ENDE PLANUNTERLAGE E NTSP RICHT DE R A NFORDERUNG DES § 1 DER
VE RORDNUNG ÜBE R DIE A USARB EITUNG DER
BA ULEITPLÄ NE UND DIE DA RSTELLUNG DES
PLANINHA LTS ( PLANZEICHENVE RORDNUNG).
DIE DARSTE LLUNG STIMMT MIT DEM AMTLICHE N K ATAS TERNACHW EIS ÜBE RE IN.
E S W IRD BE SCHEINIGT, DAS S DIE STÄDTEB AULICHE P LA NUNG GEO ME TRISCH
E INDEUTIG FES TGELEGT IST.
E NTW URF UND B EA RBE ITUNG DE S
B EB AUUNGS PLANE S
KREUZ AU , DEN 12.12.2016
R . VALTER, ÖbVI
BESTANDSAN GABEN
GRENZE DES R ÄUMLICHEN
GELTUNGSBEREICH ES DES
BEBAUUNGSPLAN ES
U MGRENZUNG VON
F LÄCHEN FÜR N EBENAN LAGEN, STELLPLÄTZE,
GARAGEN UND GEMEINSCHAFTSANLAGEN
ZWECKBESTIMMUNG:
St Stellplätze
IN DER ZUM ZE ITPUNKT DER PLAN AUFSTE LLUN G
JEWE ILS GÜLTIGEN FASSUN G
Planverfasser
ÜBERSICHT
VORH ANDENE BEBAUUNG
VOR HAND ENE
PARZELLENGRENZE
z.B.
73
F LURST ÜCKSNUMMER
F LU RGRENZE
#
15 ,0
PAR ALLELZEICHEN
VERMASSUN G
UNVERBINDLICHE LAGE
DER STELLPLÄTZ E BZW.
PARZELLIERUN GSVORSC HLÄGE
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
BÜRGERBET EILIGUNG
OF FEN LEGUNG
SATZ UNGSBESCHLUSS
BEKANNT MACHUNG
DER R AT DER GEMEINDE MERZENICH HAT
IN SEINER SITZU NG AM 07.07.2016 DIE
AUF ST ELLUNG DIESES PLANES GEM. §2 IN
VERBINDUNG MIT §13a D ES BAUGESETZBUC HES BESCHLOSSEN.
DIE BET EILIGUNG DER BÜRGER GEM.
§ 3 ABS. 1 BAUGESETZBUCH ERFOLGTE
AM
DER PLANEN TWURF HAT MIT SEINEN ANLAGEN GEM. § 3 ABS. 2 IN DER ZEIT VOM
BIS
OFFENGELEGEN.
DIESER PLAN IST GEMÄSS § 10(1) DES
BAUGESET ZBU CHES VOM RAT DER GEMEIN DE MERZENICH AM
ALS SATZUN G BESCHLOSSEN WORDEN.
D IE BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN BESCHLUSS DES BEBAUUNGSPLANES
SOWIE ORT UND ZEIT DER BEREIT H ALTUN G GEMÄSS § 10( 3) BAUGESETZBUCH IST AM
ERFOLGT.
MERZENICH, DEN
MERZ ENICH, DEN
BÜR GERMEISTER
MERZ ENICH, DEN
BÜ RGERMEISTER
181
186
U MGRENZUNG VON
F LÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN,
STRÄUCHERN UND
SONST IGEN BEPFLANZ U NGEN
hier: privat
BAUGRENZE
STRASSENVERKEHRSFLÄC HEN
GR Z 0.4
198
88
PLA NUNGE N, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAS SNAHMEN UND
FLÄCHE N FÜR M ASS NA HM EN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE
UND ZUR ENTWICKLUNG VON NA TUR UND LA NDSCHA FT
VERKEHR SFLÄCHEN
179
e
aß
GEMEINDE
MERZENICH
S tr
An
de
rV
803
eg
W
1193
182
te
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og
Deutsch er Name
Feldahorn
Immergrüner Buchsbaum
Hainbuche
Rotbuche
Wintergrüner Liguster
Schlehe
D – Sonstige Festsetzungen
1202
St
-
BÜRGERMEISTER
BÜRGERMEISTER
2. Niederschlagswasserb eseitigung
Das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser wird im Trennsystem dem RRB
Morschenich-Neu zugeführt. Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB
werden im Rahmen der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und
dokumentiert.
3. Grundwasserverhältnisse, Staunässe und Schichtwasser
Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch
den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in
den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu
erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch
bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der
Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Bei der Bauwerksgründung sind ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige
Belastung des Baugrundes", der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten.
Wasser (Grundwasser, Staunässe und Schichtwasser) steht mit ca. 0 bis 3 m unter Flur
nahe der Geländeoberfläche an. Der Wasserstand kann vorübergehend durch künstliche
oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger
Wiederanstieg des Wassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die
Vorschriften der DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. Es darf keine
Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - ohne
Zustimmung der Unteren W asserbehörde erfolgen und keine schädliche Veränderung der
Grundwasserbeschaffenheit eintreten.
4. Erdbebenzone
Das Plangebiet ist in der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
der Bundesrepublik Deutschland - Nordrhein -Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)"
der Erdbebenzone 3 in geologischer Untergrundklasse S zugeordnet. Nach den Technischen
Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher
Hochbauten die DIN 4149:2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu
berücksichtigen.
MERZENICH, DEN
MERZENICH, DEN
180
Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde sind gemäß § 15 und 16
Denkmalschutzgesetz (DSchG) die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Auß enstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0 unverzüglich zu benachrichtigen. Funde und Fundstellen
sind in unverändertem Zustand zu erhalten und die Weisung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege ist für den F ortgang der Arbeiten abzuwarten.
BÜRGERMEIST ER