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Beschlusstext (Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
93 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
09.01.17, 16:10
Aktualisiert
09.01.17, 16:10
Beschlusstext (Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017) Beschlusstext (Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 15.12.2016. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 19.8 Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017 M109/2016 In der Ortschaft Merzenich wurde mit dem Baumrückschnitt begonnen. In folgenden Straßenzügen ist der Baumschnitt, der von der Ladefläche des Unimog aus bewältigt werden kann, erledigt:            Am Olligsmaar Severin-Böhr-Straße Poolplatz Kolpingstraße Rather Straße Römerstraße Händelstraße teiweise; hier sind noch einige Bäume mit der Hubarbeitsbühne zu schneiden St. Laurentiusstraße; auch hier sind noch einige Bäume mit der Hubarbeitsbühne zu schneiden Dürener Straße; hier sind auch die kleineren Bäume fertig Anton-Meyer-Straße Akazienstraße; hier wurde heute mit dem Schnitt der Bäume begonnen. Im weiteren werden die Bäume im „Baumviertel“ geschnitten. Dann folgen die kleineren Bäume in folgenden Straßen:        Lindenstraße Valdersweg Zum Mühlendriesch Am Tiefenthal An der Windmühle In der Wintermaar im „Vogelviertel“. Anschließend werden die Ortschaften Girbelsrath, Golzheim und Morschenich bedient. Der Baumschnitt mit der Hubarbeitsbühne beginnt im Januar 2017. Zuerst werden die Bäume in den Straßen geschnitten, wo die kleineren Bäume bereits fertig sind. Auszug 16. Sitzung 1 von 2 Anschließend werden die Bäume im „Musikerviertel“ geschnitten. Die weiteren Planungen der Rückschnittarbeiten mit der Hubarbeitsbühne und eventuell einer Leiharbeitsbühne werden Anfang Januar 2017 beschlossen und dem Gemeinderat zeitnah vorgestellt. Diese Planungen sind natürlich nur dann durchführbar, wenn die Witterungen und die personelle Besetzung des Bauhofes es zulassen. Die Baumpflegearbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. In der Zeit von März bis Oktober ist nur Heckenschnitt erlaubt. Niederschrift 16. Sitzung 2 von 2