Daten
Kommune
Merzenich
Größe
80 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
12.12.16, 10:37
Aktualisiert
12.12.16, 10:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 08.12.2016.
Öffentliche Sitzung
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Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur
Offenlage
103/2016
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Henze von der Gis Kreis Düren und erteilt ihm das Wort.
Herr Henze erläutert den Entwurf und erläutert die wesentlichen Punkte. Er erklärt, dass
zwischenzeitlich die Artenschutzprüfung abgeschlossen sei und die im Norden angrenzende Baumreihe als schützenswert eingestuft wurde. Die um die Artenschutz Prüfung
ergänzte Vorlage wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Es entsteht eine Diskussion über die Anzahl und den Standort der Parkplätze. Durch die
Fachplaner wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige schemenhafte Ausweisung lediglich dargestellt wurde, um den Grundstückskäufern der Stichstraßen auch eine Erschließung über diese aufzuerlegen. Um auf die noch unbekannten Bedürfnisse der Bauherren
einzugehen, sollte eine genaue Festlegung im Bebauungsplan nicht durchgeführt werden.
Die unbekannten Parameter wie die Parzellierung und die genaue Lage der Einfahrten
seien zu gravierend um derzeit eine Festlegung zu treffen. Diese könnte dann nur durch
B-Plan Änderung vollzogen werden. Im Laufe der Diskussion wird der gemeinsame Konsens gefunden, die Anzahl der Parkplätze auf maximal 8 Stück im Bebauungsplan festzulegen.
Die SPD-Fraktion zeigt, anhand des der Sitzungsvorlage beigefügten Planes, ihre Idee in
Bezug auf eine Ausweisung einer Grünfläche im süd-westlichen Teil des Baugebietes und
einer Ansiedlung von dort 2 Stellplätzen. Es soll ein 6,5 m Streifen zwischen dem derzeitigen Verbindungsweg Vogelrute und dem ersten Baugrundstück als Grünstreifen im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Durch diesen Grünstreifen soll die Attraktivität der Naherholung in diesem Bereich gestärkt und erhalten bleiben. Weiterhin soll der Eingangsbereich durch diese Maßnahme verschönert werden. Der Anteil der Fläche sei lediglich 1,5
% des gesamten Erweiterungsgebietes. Die Ausweisung der Parkplätze im 90 Grad Winkel zur Haupterschließung wird von Herrn Burtscheidt als unkritisch gesehen. (max. 2
Stellplätze)
Die CDU-Fraktion sieht dies kritisch, da bereits im gesamten Ort ein sehr hoher Grünflächenanteil besteht. Regelmäßig werden Beschwerden über die Sauberkeit und des Pflegerückstandes der Grünflächen vorgetragen und thematisiert. Der Grünflächenanteil sei
durch den Grünstreifen in Richtung Aussiedlerhof Frings und den im Norden zu erhaltenen Grünstreifen bereits sehr hoch in diesem Baugebiet. Die Befürchtung dort ein „Hundeklo“ zu errichten wird vorgetragen. Weiterhin sollte diese Fläche ertragswirksam genutzt
werden. Ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt, falls die Nutzung geändert werden sollte, macht aufgrund der kleinen Fläche keinen Sinn.
Auszug 10. Sitzung
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Die Bündnis 90/ Die Grünen-Fraktion unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion und sieht
die Grünfläche als Verweilfläche ebenfalls positiv. Die Parkplatzanordnung in dieser Grünfläche wird jedoch für nicht sinnvoll erachtet. Hier sollte den Ausführungen der Fachplaner, wie vorgestellt gefolgt werden.
Die Aktiv für Merzenich-Fraktion schlägt vor den Streifen zunächst zu erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt die genaue Nutzung und die Anordnung der Parkplätze zu beschließen.
Die SPD-Fraktion stellt nach einiger Diskussion den Antrag auf Abstimmung ob der Grünstreifen in Gemeindehand erhalten bleiben soll oder nicht.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst bei 7 Ja-Stimmen und 4-Nein Stimmen
folgenden Beschluss:
den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen. Der Entwurf wird dahingehend verändert, dass im südwestlichen Teil ein Grünstreifen von 6,5 m, parallel zum derzeitigen Fußund Radweg, im Bebauungsplan ausgewiesen werden soll. Die Anzahl der Parkplätze
wird auf max. 8 festgelegt, eine Standortfestlegung später vorgenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit
§ 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Niederschrift 10. Sitzung
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