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Beschlusstext (Recherche von Fördermöglichkeiten für Städtepartnerschaften)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
102 kB
Erstellt
07.12.16, 16:11
Aktualisiert
07.12.16, 16:11
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Beschluss aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 01.12.2016. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 11.4 Recherche von Fördermöglichkeiten für Städtepartnerschaften M80/2016 Ausgangslage: Am 14.11.2015 wurde in Quievrechain die Partnerschaft zwischen der Stadt Quievrechain und der Gemeinde Merzenich formell begründet. Zwischenzeitlich haben verschiedene Begegnungen sowohl in Merzenich als auch in Quievrechain stattgefunden. Auch auf Vereinsebene sind erste Kontakte geknüpft worden (u.a. SC Merzenich, KG Jonge vom Berg, Feuerwehr) Finanzierung: Für die Gestaltung der Städtepartnerschaft sind im Haushalt rd. 6.500 € (Kostenträger 01 111 0600, Sachkonto 5291033 „Städtepartnerschaft“) veranschlagt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 ist die Kürzung des Ansatzes mit Blick auf die aktuellen Konsolidierungsbemühungen diskutiert worden. Im Ergebnis haben sich die politischen Gremien darauf verständigt, gerade in der Anfangsphase der Städtepartnerschaft die finanzielle Unterstützung aus dem Gemeindehaushalt im Sinne einer Anschubfinanzierung aufrechtzuerhalten. Fördermöglichkeiten: Eine Vertreterin der Verwaltung hat am 26.09.2016 an einer Infoveranstaltung des Instituts für europäische Partnerschaften und Internationale Zusammenarbeit e.V. (IPZ) bezüglich Fördermöglichkeiten für Städtepartnerschaften teilgenommen. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Fördermittel für Partnerschaftsprojekte zu beantragen. Die 1. Förderinstanz ist auf lokaler Ebene anzusprechen: (Kreis, Sparkassenstiftung, Lions Club, u.ä.) Die 2. Förderinstanz ist das Land (Landesjugendplan, internationale Begegnungen, Landesstiftung, Landeszentrale für politische Bildung, Lotto, Toto, Europaressort der Staatskanzlei) Die 3. Förderinstanz ist der Bund (Auswärtiges Amt, Jugendwerke, Sondermittel Kinderund Jugendplan des Bundes. Ansprechpartner vor Ort sind zunächst die Bundestagsabgeordneten. Auszug 10. Sitzung 1 von 3 Die 4. Förderinstanz ist die EU: Städtepartnerschaften (Europa für Bürgerinnen und Bürger, Erasmus+ -Jugend, Bildung, Sport-). Ansprechpartner sind hier zunächst die Abgeordneten des Europaparlamentes. Die Projekte mit nachstehenden Kriterien werden in der Regel von der EU gefördert:  Interkulturelles Lernen, (z.B. Land und Leute, Kulturen, Sprachen kennenlernen) Anmerkung: Dieses Kriterium alleine reicht aber nicht aus.  Projekte mit/für benachteiligten Teilnehmern (z.B.TN ohne eigenes oder mit geringem Einkommen) Behinderte, Senioren, TN aus ländlichem Raum, ausländische Mitbürger, Menschen mit Migrationshintergrund u.a.)  Wichtig ist die aktive Teilnahme (z.B. singen, reden, organisieren usw.)  Gemeinsames Programm für alle Teilnehmer. Viele Projekteförderungen der EU kommen aus dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Dieses Programm beinhaltet 2 Förderbereich: Im Förderbereich 1 wird das Geschichtsbewusstsein gefördert. Über diesen Programmbereich werden Aktivitäten unterstützt, die zum Nachdenken über die kulturelle Vielfalt Europas und über gemeinsame Werte im weitesten Sinne einladen. Im Förderbereich 2 werden demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung unterstützt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Aktivitäten mit direktem Bezug zur Politik der EU, damit die Bürgerinnen und Bürger in Bereichen, die sich auf die Ziele des Programms beziehen, konkret am europäischen Entscheidungsprozess teilhaben können. Über das Programm werden zum Beispiel gefördert:  Projekte, in denen unterschiedlichste Bürgerinnen und Bürger aus Partnerstädten zusammenkommen, um gemeinsam an einem den Zielen des Programms entsprechenden Thema zu arbeiten  Vorrang für Projekte, die sich an den jährlich für diese Maßnahmen festgelegten Prioritäten orientieren  Aktivitäten müssen in einem der an dem Projekt teilnehmenden Länder stattfinden. Antragsberechtigung für Fördermittel der EU: Antragsberechtigt sind Kommunen oder Partnerschaftsvereine. Kreise sind nicht antragsberechtigt. Pro Projekt darf ein Antrag entweder vom Gastgeber oder von der reisenden Kommune gestellt werden. Vorrang haben tri- und multilaterale Projekte. Die Maßnahmen sollten 1 – 21 Tage dauern. Förderhöhe: Die maximale Fördersumme liegt zwischen 5.000 und 25.000 €. Die Pauschalen richten sich nach der Zahl der internationalen Teilnehmer. Unterstützung bei der Antragstellung bekommt man beim Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IPZ). Die Kriterien für die Bezuschussung sind sehr hoch. Neben den Projektthemen spielt nicht nur die Zahl der Teilnehmer eine Rolle sondern auch die Entfernung der Städte. Je weiter entfernt, je mehr Punkte. Ein Punktesystem wurde allerdings nicht bekannt gegeben. Niederschrift 10. Sitzung 2 von 3 Fazit: Aufgrund der Größe der beiden Partnerkommunen und der Entfernung ist davon auszugehen, dass Fördermittel der EU nur schwer zu akquirieren sind. Dennoch wird sich die Verwaltung darum bemühen, bei konkreten Projekten Fördermöglichkeiten auch aus den Förderinstanzen 1 bis 3 - zu prüfen. Niederschrift 10. Sitzung 3 von 3