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Beschlusstext (Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
186 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
28.11.16, 11:48
Aktualisiert
28.11.16, 11:48
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Merzenich vom 10.11.2016. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 9.5 Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) M76/2016 Ausgangssituation: Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes haben die Städte und Gemeinden als nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständige Behörden seit Anfang August 2016 die Möglichkeit, „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzurichten. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden. Flüchtlinge sollen die Wartezeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrücken können. Weiter dienen FIM der Heranführung an den Arbeitsmarkt, der Kompetenzfeststellung und Integrationsvorbereitung, dem Kennenlernen gesellschaftlicher Grundregeln sowie dem Erwerb von Sprachkenntnissen. Das Arbeitsmarktprogramm ist bis zum 31.12.2020 befristet. Der Maßnahmenträger erhält eine monatliche Pauschale in Höhe von 250,00 € pro Platz. Eine nähere Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten ist durch § 5a des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Einsatzbereiche: Klassischer Arbeitsbereich bei der Gemeinde Merzenich sind Tätigkeiten beim Bauhof (in den Bereichen Landschaftspflege, Wegebau, Umfelderhaltung, Umweltschutz). Ein Einsatz bei Arbeiten zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. Schneeräumung von Verkehrswegen) ist nicht möglich. Teilnehmer: - Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen Ausgenommen: o Leistungsberechtigte aus sicheren Herkunftsstaaten (Anlage II zu § 29a AsylbLG) o Leistungsberechtigte die lediglich geduldet sind oder zur Ausreise vollziehbar verpflichtet sind. Auszug 5. Sitzung 1 von 2 Voraussetzungen: Die Antragstellung erfolgte bei der Bundesagentur für Arbeit. Nach Verteilung der Plätze im Kreis Düren entfallen auf die Gemeinde Merzenich insgesamt 9 Plätze. Mit Bescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 19.09.2016 wurde dem Antrag in vollem Umfang zugestimmt; Vertragsdauer 01.11.2016 – 31.10.2017. Praktische Umsetzung: Das Sozialamt stellt eine Liste der in Frage kommenden Teilnehmer auf und koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bauhof. Alle bewilligten Plätze sollen schnellstmöglich an die Teilnehmer zugewiesen werden. Nach Zuweisung erfolgt der Arbeitseinsatz auf dem Bauhof mit 30 Stunden pro Woche. Für jeden Teilnehmer ist die Maßnahme auf maximal 6 Monate beschränkt. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung mit der Arbeitsagentur, welche auch die Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 €/ Std. mit den Teilnehmern abrechnet. Niederschrift 5. Sitzung 2 von 2