Daten
Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
25.10.16, 16:13
Aktualisiert
25.10.16, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 06.10.2016.
Öffentliche Sitzung
Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom
6.2
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Merzenich
71/2016
Die CDU-Fraktion schlägt vor, das Fragerecht für Fraktionsmitglieder auszuschließen.
Ratsmitglieder haben bereits ein nach der GO NRW geregeltes Fragerecht und somit ist
die Sicherstellung des Fragerechtes dieses Personenkreises gewährleistet und kann fraktionsintern sichergestellt werden.
Herr Roosen spricht sich für die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses aus, also die Variante mit Protokollierung.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die 3. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Merzenich vom
01.07.1997 wird wie folgt beschlossen:
§1
§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:
Fragerecht von Einwohnern:
(1) In die Tagesordnung einer jeden Ratssitzung ist der Tagesordnungspunkt "Fragerunde für Einwohner" aufzunehmen. In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der
Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen
an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der
Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis
fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt
werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die
Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die Regelungen des § 17
sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt.
§2
Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft.
Auszug 15. Sitzung
1 von 2
52399 Merzenich, den 06.10.2016
Der Bürgermeister
(Gelhausen)
Niederschrift 15. Sitzung
2 von 2