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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
22.07.16, 16:11
Aktualisiert
25.07.16, 16:10
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 07.07.2016. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 30.06.2016 7.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 48/2016 Die SPD-Fraktion weist daraufhin auch die Entwicklung kleinerer Flächen in das Wohnungsbaupolitische Gesamtkonzept einfließen zu lassen. Es sollte keine weiteren Entwicklungen ohne das Vorliegen eine solchen Konzeptes geben. Die Aktiv für Merzenich-Fraktion stellt klar, dass die Veräußerungserträge bereits in die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltes 2016 eingeflossen sind. Der Bürgermeister erläutert, dass es sich lediglich um einen Aufstellungsbeschluss handelt und eine Ausgestaltung mit den Beratungen und Beschlussfassungen über den Bebauungsplan getroffen werden. Es besteht Handlungsdruck im Hinblick auf mögliche zu realisierende Synergien während der Erschließung des Gebietes „C 24“. Eine Entscheidung ob das Gebiet selber oder mit einem Investor entwickelt wird, wird nach Vorbereitung durch die Verwaltung in politischen Gremien entschieden werden. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Merzpark) gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens zu beschließen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Auszug 14. Sitzung 1 von 1