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Beschlusstext (Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
06.07.16, 10:52
Aktualisiert
06.07.16, 10:52
Beschlusstext (Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage))

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Beschluss aus der Niederschrift über die 7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 30.06.2016. Öffentliche Sitzung 9 Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage) 47/2016 Nach Einführung in den Tagesordnungspunkt entsteht eine Diskussion die Aspekte aufgreift die im Rahmen einer noch aufzustellenden und zu beschließenden Ausbauplanung berücksichtigt werden müssen. Alle Fraktionen sind sich einig, dass der S-Bahn Parkplatz als Standort einer Mobilitätsstation absolut sinnvoll ist und dieses Vorhaben von Seiten der Verwaltung verfolgt werden sollte. Hierdurch könne man langfristig eine geeignete Infrastruktur aufbauen. Der Bürgermeister versicherte, dass die noch zu klärende Verkehrsführung und Verkehrssituation, auch zusammen mit dem aufzustellenden Verkehrskonzept, berücksichtigt werden. Die Finanzierung, auch im Hinblick auf Förderungen wird verwaltungsintern beachtet. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig ist die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote von Fachplanern für die Ausführung der städtebaulichen Planungsleistungen einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Planungsbüro zu erteilen. Auszug 7. Sitzung 1 von 1