Daten
Kommune
Merzenich
Größe
20 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:44
Aktualisiert
29.09.16, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 29.06.2016.
Öffentliche Sitzung
8
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG und Kostenersatz nach § 10
KAG für die Fernwärmeanlage Merzenich-Morschenich-Neu (Beitragssatzung Fernwärme);
Beratung und Beschluss
44/2016
Der Bürgermeister leitet in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorlagen
und die bereits im Vorfeld der Sitzung getätigten Vorberatungen. Er weist ausdrücklich
darauf hin, dass alle Möglichkeiten von der Verwaltung nochmals ausdrücklich geprüft
worden sind mit externer Beratung und auch von der Bezirksregierung bestätigt wurden.
Die Grundsteine wurde bereits im Vorfeld durch die Beschlüsse der Verträge mit den
Stadtwerken Düren und der Fernwärmesatzung für die heutige Abrechnungsmöglichkeiten
gelegt. Die Diskussion über die Aufnahme der Reparatur und Erneuerung der Hausanschlussleitungen und Wärmeübergabestationen ist Ausfluss und Auftrag aus der Fraktionsvorsitzendenrunde vom 27.06.2016 gewesen.
Die CDU-Fraktion äußert ihre rechtlichen Bedenken bei Belastung der Allgemeinheit für
eine Anlage die lediglich einer bestimmten Personengruppe, in diesem Fall den Morschenichern, zum Nutzen bereit steht. Eine Lösung in der die Vertragsparteien im Innenverhältnis (ohne Gemeindehaushalt) gerecht belastet werden sollte angestrebt werden.
Herr Dohmes erklärt, dass die Morschenicher von anderen Erkenntnissen ausgegangen
sind, gerade im Hinblick auf die Thematik Erneuerung und Unterhaltung der Wärmeübergabestationen. Für die bereits umgesiedelten Morschenicher gibt es nur die Möglichkeit
jede Entscheidung mitzutragen.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der weitaus größere
Teil der Morschenicher unter oder sehr nah an dem damals prognostizierten, durchschnittlichen Beitrag liegen. Lediglich eine geringe Anzahl von Morschenichern hat einen erheblich höheren Beitrag zu leisten. Dies ist den Vorgaben des KAG NRW geschuldet.
Die SPD Fraktion vertritt die Meinung, dass der Invest entstanden ist und eine Verteilung
auf die Nutznießer absolut gerechtfertigt ist. Ein Entgegenwirken von Ungerechtigkeiten ist
sinnvoll, jedoch ist eine Verteilung im Verhältnis für den einen mehr und für den anderen
weniger gerechtfertigt. Ein Weiterreichen der Erneuerungs- und Unterhaltungskosten an
die Morschenicher ist nach § 10 KAG zulässig und darf nicht aus dem Gemeindehaushalt
finanziert werden.
Auch die Aktiv für Merzenich Fraktion schließt sich der Meinung an, dass eine Kostenverteilung nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen darf. Herr Esser weist darauf hin, dass
eine solche Anlage in NRW einzigartig ist und zum jetzigen Verfahrensstand eine VerteiAuszug 8. Sitzung
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lung nur noch über die Abrechnung des im KAG rechtlich möglichen Verteilschlüssel, der
Grundstücksgröße, zulässig ist. Das Zeitstadium ist zu spät für andere Überlegungen.
Der Bürgermeister bestätigt nochmals, dass alle Varianten geprüft wurden und die vorgelegte Variante 3, mit der Option zur Aufnahme von Erneuerung und Unterhaltung, die
rechtlich sicherste und zeitgleich von den möglichen Varianten fairste Variante für die
Morschenicher ist.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich der Meinung der Vorredner im Hinblick
auf die Kostenverteilung an und weist darauf hin, dass im Vorfeld bei geführten Gesprächen mit Vertretern der Morschenicher ausdrücklich der Wunsch entstanden ist das Projekt umzusetzen. Eine Verteilung der vollen Kosten zu Lasten der Nutzer kann nur gerecht
sein.
Herr Becker erklärt darauf hin, dass das ganze Projekt eine gewisse Eigendynamik entwickelt hat und nie das Ganze betrachtet worden ist. Zu guter Letzt muss nun die Kostenverteilung abgewickelt werden. Seiner Einschätzung nach ist dies auch an eine schlechte
Beratung im Vorfeld zu knüpfen, wodurch nun unumgängliche Zwänge entstanden sind.
Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine sachliche Diskussion in der nochmal über einzelne Bestandteile der Verträge und der Varianten diskutiert wird. Die Anfragen können alle
in der Sitzung beantwortet und geklärt werden.
Der Bürgermeister weist daraufhin, dass eine Prüfung weiterer oder die erneute Prüfung
von Varianten, Vertragsänderungen oder Abrechnungsmöglichkeiten Expertenwissen erfordern, welches extern eingekauft werden muss und wofür dementsprechend Mittel bereitgestellt werden müssten. Diese Auffassung wird einvernehmlich zur Kenntnis genommen.
Mit 3 Gegenstimmen wird eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung beschlossen.
Die Sitzung wird von 20:08 bis 20:13 unterbrochen.
Frau Schoeller trägt stellvertretend für alle Fraktionen vor, dem Gemeinderat vorzuschlagen den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzungsperiode zu vertagen mit dem erneuten Auftrag an die Verwaltung, ohne die Hinzuziehung von Expertenwissen, mit den
Stadtwerken Düren Gespräche zu führen, mit dem Tenor die Wärmeübergabestationen in
die Verantwortung und Abrechnungsverantwortung der Stadtwerke Düren zu legen.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzungsperiode zu vertagen mit dem erneuten Auftrag an die Verwaltung, ohne die
Hinzuziehung von Expertenwissen, mit den Stadtwerken Düren Gespräche zu führen, mit dem Tenor die Wärmeübergabestationen in die Verantwortung und Abrechnungsverantwortung der Stadtwerke Düren zu legen.
Niederschrift 8. Sitzung
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