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Beschlusstext (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
30.06.16, 17:44
Aktualisiert
29.09.16, 11:42
Beschlusstext (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 29.06.2016. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 11.1 Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) M34/2016 Allgemeines: Auf Grund europarechtlicher Vorgaben wurde das Umsatzsteuergesetz am 02.11.2015 geändert. Der Gesetzgeber hat damit die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand vollständig neu geregelt. Die bisher geltenden Privilegien gelten ab dem 01.01.2017 grundsätzlich nicht mehr. Problem: Bisher nicht besteuerte Vorgänge könnten zukünftig der Umsatzbesteuerung unterliegen. Dies hat zur Folge, dass die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) in Höhe von 19% abzuführen ist. Dem gegenüber steht ein ggf. für die Verwaltung bestehender Vorsteueranspruch. Je nach Fallgestaltung entstehen hier für die Verwaltung, bzw. für den Bürger, höhere Kosten. Da die Verwaltung eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen im öffentlichen und privatrechtlichen Bereich hat, ist eine grundsätzliche Aussage zur finanziellen Auswirkung damit noch nicht möglich. Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Rundschreiben zur weiteren Ausgestaltung angekündigt. Dieses bleibt abzuwarten. Auswirkung auf die Gemeinde Merzenich: Der Gesetzgeber räumt eine großzügige Übergangsregelung ein. Auf Antrag kann die Anwendung der neuen Rechtslage bis zum 31.12.2020 hinausgezögert werden. In der nächsten Sitzungsrunde wird die Verwaltung detaillierter berichten und eine Beschlußvorlage für den HFA und den Rat erstellen. Auszug 8. Sitzung 1 von 1