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Beschlusstext (Sonderkontingent Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
32 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
08.03.16, 16:12
Aktualisiert
08.03.16, 16:12
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 25.02.2016. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 17.7 Sonderkontingent Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug M7/2016 Ausgangssituation: Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes. Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Diese Ergänzung wurde bis zum 31.12.2018 befristet. Einsatzbereiche: Einsatzbereiche mit Flüchtlingsbezug sind z.B.:  Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u.Ä.),  Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u.Ä.),  Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z.B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u.Ä.),  Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u.Ä.). Teilnehmer: Der Einsatz in diesem Sonderprogramm kann erfolgen, wenn  ein Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten oder Asylbewerbern zu erkennen ist oder  Asylberechtigte oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, selber einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Personen, die lediglich eine Duldung erhalten haben, können wegen des fehlenden dauerhaften Bleiberechtes nicht im Sonderprogramm eingesetzt werden. Voraussetzungen: Für das Sonderprogramm können Einsatzstellen neu anerkannt werden. Da die Gemeinde Merzenich bisher nicht als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst registriert war, hat Auszug 12. Sitzung 1 von 2 die Verwaltung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgreich einen Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle gestellt. Es dürfen bis zu vier Freiwillige gleichzeitig beschäftigt werden. Die Anerkennung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Das Rechtsverhältnis des Freiwilligen kommt mit dem Bund und nicht mit der Einsatzstelle zustande. Praktische Umsetzung: Die Freiwilligen sollen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den ehrenamtlichen Helfern bei der Integration der Flüchtlinge im Gemeindegebiet eingesetzt werden. Die Flüchtlinge sollen durch die Freiwilligen von der Ankunft bis zur Anerkennung des Asylantrages und auch darüber hinaus begleitet und unterstützt werden. Konkret werden die Freiwilligen eingesetzt, um bei Behördengängen als Übersetzer zu helfen, kulturelle Kompetenz zu vermitteln, das Wohnen und Leben in den Flüchtlingsunterkünften mit zu organisieren. Zudem soll Hilfestelung bei der Wohnraumsuche und ggfls. Hilfe bei der Suche nach Praktikumsplätzen / Arbeitsplätzen geleistet werden. Auch Fahrdienste und Unterstützung der Hausmeister sollen geleistet werden. Weiteres Vorgehen: Mit Unterstützung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird nun im nächsten Schritt aktiv um Freiwillige geworben. Niederschrift 12. Sitzung 2 von 2