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Beschlusstext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
05.01.16, 13:34
Aktualisiert
03.02.16, 18:11
Beschlusstext (17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen  
    Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1  
    und § 4 Abs. 1 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 17.12.2015. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 19.11.2015 8.1 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung 66/2015 Der Gemeinderat fasst einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss: 1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen. 2. die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB rechtskräftig. Auszug 11. Sitzung 1 von 1