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Beschlusstext (Flüchtlingssituation in der Gde. Merzenich -Statusbericht-)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
199 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
05.01.16, 13:34
Aktualisiert
03.02.16, 18:11
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 17.12.2015. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 15.5 Flüchtlingssituation in der Gde. Merzenich -Statusbericht- Ausgangssituation Die Gemeinden sind nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Ab dem Tag der Aufnahme, sind die Gemeinden auch verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zum Lebensunterhalt und zur Krankheitsversorgung zu erbringen. Das FlüAG sieht für die Erledigung dieser Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die finanzielle Unterstützung der aufnehmenden Kommunen vor. Diese finanzielle Unterstützung wird nach einem festgelegten Zuweisungsschlüssel berechnet und an die Kommunen ausgezahlt. Sachstand Der Gemeinde Merzenich sind mit heutigem Stand ca. 194 Personen nach dem FlüAG zugewiesen. Weitere vier Einzelpersonen wurden bereits für kommenden Montag (21.12.15) von der Bezirksregierung Arnsberg angekündigt. Des Weiteren wurde für den morgigen Tag (18.12.15) die bevorstehende Aufnahme einer Spätaussiedlerfamilie (3 Personen) von der Bezirksregierung Arnsberg angekündigt. Gemäß dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW obliegt auch hier den Gemeinden die Aufgabe der Aufnahme und Betreuung der Spätaussiedler. Entwicklung in 2015 Zu Beginn des Jahres 2015 waren der Gemeinde Merzenich 44 Flüchtlinge zugewiesen und untergebracht. Während des laufenden Jahres haben sich die Aufnahmen wie folgt entwickelt: Datum 01.01.2015 01.07.2015 01.10.2015 Flüchtlinge 44 69 127 Datum 01.11.2015 01.12.2015 31.12.2015 Flüchtlinge 160 173* ca. 200 *In der Zeit vom 01.11.2015 bis 18.11.2015 erfolgten keine Zuweisungen; sowie 6 Abgänge im November 2015 Auszug 11. Sitzung 1 von 4 Unterbringung Bislang erfolgt die Unterbringung ausschließlich in gemeindeeigenen Objekten in Merzenich sowie in den von RWE zur Verfügung gestellten Häusern in Morschenich-Alt.  Merzenich  Auf der Heide 50  Beethovenring 52-56  Morschenich-Alt  Bergfeldchen 12  Elsdorfer Straße 14 und 19  Ludwig-Rixen-Straße 5 und 5a  Oberstraße 42a und 44a  Pastor-Frembgens-Straße 6 Im Augenblick ist die Verteilung der Flüchtlinge auf diese zwei Orte zahlenmäßig noch ausgewogen. Unterteilung nach Herkunftsstaaten Nation Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Armenien Aserbaidschan Bangladesch Anzahl 14 1 14 6 3 4 6 Nation Cote dÍvoire Eritrea Ghana Guinea Indien Irak Iran Anzahl 1 3 1 8 5 19 1 Nation Kosovo Libanon Mali Marokko Myanmar Nigeria Pakistan Anzahl 5 1 1 2 1 9 6 Nation Anzahl Tadschikistan 1 Türkei 1 Tunesien 1 Somalia 6 Syrien 74 Summen: 26 Nationen (Fettdruck: Nationen mit guter Bleibeperspektive) Rechtliche Stellung der zugewiesenen Flüchtlinge  Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)  kein formeller Asylantrag gestellt  128 Personen  Aufenthaltsgestattung  Asylantrag gestellt, jedoch noch nicht entschieden  45 Personen Niederschrift 11. Sitzung 2 von 4  Aufenthaltserlaubnis  Asylverfahren abgeschlossen mit weiterem Bezug AsylbLG  7 Personen  Duldung  Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung  14 Personen Finanzierung Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 02.11.2015 erfolgte, u.a. aufgrund der Unterstützung des Bundes, eine Korrektur der an die Gemeinde Merzenich für das Jahr 2015 zu zahlenden Finanzmittel. Der folgenden Darstellung sind die bisherigen sowie die neu festgesetzten Finanzmittel zu entnehmen: Art der Zahlung pauschale Landeszuweisung „Aufnahme und Unterbringung“ gem. Zuweisungsschlüssel der Gemeinde Merzenich 0,062328648 Mitteilung vom 02.02.15 Mitteilung vom 02.11.15 Unterschied 114.090,- € 229.266,- € +115.176,- € Landeszuweisung zur anteiligen Erstattung der Mehrausgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 19.964,- € 40.118,- € +20.154,- € Entlastungsmittel Bund (Verständigung zwischen Bund u. Ländern) 33.657,- € 235.602,- € +201.945,- € 167.711,- € 504.986,- € +337.275,- € Summe Im Jahr 2015 stellt das Land den Kommunen Landesmittel in Höhe von 432,2 Mio. Euro zur Verfügung und leitet unter Vorleistung Bundesmittel in Höhe von 378 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Für die Aufnahme und Unterbringung sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge stellt das Land den Gemeinden ab dem Jahr 2016 jährlich Finanzmittel in Höhe von 1,948 Milliarden Euro zur Verfügung. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind 3,83 Prozent ausschließlich für die soziale Betreuung zu verwenden. Die Mittel werden auf die Gemeinden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel verteilt. Auf der Ausgabenseite sind mit Stand 17.12.2015 -Transferaufwendungen nach dem AsylbLG i.H.v. - Herstellungs-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand der Flüchtlingsunterkünfte Merzenich und Morschenich (nach Abzug Erträge) i.H.v. ca. Summe entstanden. Niederschrift 11. Sitzung = 414.287,29 €, = 132.000,00 € = 546.287,29 € 3 von 4 Die o.g. Aufwendungen beinhalten jedoch keinerlei Personalkosten (Sozialamt, Ordnungsamt, Bauamt, Bauhof). Fazit Insgesamt ist festzuhalten, dass sich im Jahre 2015 die Anzahl der Flüchtlinge fast verfünffacht hat. Damit verbunden waren einerseits erhebliche Mehrausgaben, andererseits konnten diese durch höhere Landes- und Bundesmittel teilweise aufgefangen werden. Eine Entwicklung der Flüchtlingszahlen für das Jahr 2016 kann mit heutigem Stand nicht prognostiziert werden. Niederschrift 11. Sitzung 4 von 4