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Beschlusstext (Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen.)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
12.11.15, 18:11
Aktualisiert
12.11.15, 18:11
Beschlusstext (Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen.)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 05.11.2015. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur vom 04.11.2015 10.1 Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen. 63/2015 Der Bürgermeister verwies auf die Sitzungsvorlage und auf die Sitzung des ASSK. Er informierte über den Wunsch des ASSK im nächsten Jahr auf die Einhaltung der Abgabefristen hinzudrängen. Außerdem berichtete der Bürgermeister von Hinweisen aus dem Umfeld der Karnevalsvereine, dass möglicherweise die Anforderungen/Kriterien für Ehrungen zu hoch seien. Die entsprechende Änderung könne aber nicht durch die Verwaltung initiiert werden. Der Bürgermeister appellierte an die Karnevalsgesellschaften, die Lockerung der Richtlinien für zu ehrende Tänzerinnen und Tänzer zu beantragen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 07.03.1991 in der Fassung der Änderung vom 10.12.2014 werden wie folgt geändert: Punkt 8.1. erhält folgenden Wortlaut: Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben. Punkt 8.10. entfällt Auszug 10. Sitzung 1 von 1