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Beschlusstext (Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2015; Prognose und besondere Effekte)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
183 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
12.11.15, 18:11
Aktualisiert
12.11.15, 18:11
Beschlusstext (Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2015;
Prognose und besondere Effekte) Beschlusstext (Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2015;
Prognose und besondere Effekte)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 05.11.2015. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 14.5 Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2015; Prognose und besondere Effekte Im Finanzbericht 2014 vom 09.12.2014 (e-mail vom 10.12.2014 an alle Ratsmitglieder) wurde verwaltungsseitig u. a. folgendes Fazit/Ausblick gegeben: „Nach der v. g. Prognose verläuft das Haushaltsjahr 2014 mit einem, gegenüber der Planung, um rund 500.000 € niedrigeren Defizit. Diese Entwicklung ist jedoch ausschließlich auf eine einmalige und auch nicht planbare Gewerbesteuernachzahlung eines „Hauptgewerbesteuerzahlers“ im 1. Halbjahr 2014 zurückzuführen. Diese Nachzahlung verbessert das Ergebnis 2014 und verschlechtert zugleich das Ergebnis 2015: Die Nachzahlung fließt in die gemeindliche Steuerkraft-Messzahl für das Jahr 2015 (Erhebungsperiode 01.07.2013 – 30.06.2014) und vermindert entsprechend den gemeindlichen Anspruch auf Schlüsselzuweisung im Jahr 2015. Dieser Effekt wird durch die Systematik der Ausgleichsrücklage abgefangen und ausgeglichen: Im Jahr 2014 wird die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nach der Prognose um rund 500.000 € geringer ausfallen. Dieser in 2014 nicht entnommene Betrag wird dann 2015 (mehr) entnommen, um die um rund 465.000 € geringere Schlüsselzuweisung auszugleichen. Dies ist der klassische Fall der Systematik der Ausgleichsrücklage. Insgesamt und ohne Berücksichtigung des v. g. Sondereffektes ist die Haushaltswirtschaft im Jahr 2014 wie geplant abgelaufen. Es verbleibt bei der Betrachtung der Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2014-2018 insgesamt bei den bekannten, in der Planung bzw. mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2014/2015 dargestellten strukturellen Defiziten.“ Bei der Betrachtung des Haushaltsjahres 2015 stellt man fest, dass genau dieser Effekt eingetreten ist. Bei einem geplanten Defizit von rd. 900.000 € liegt das prognostizierte Jahresergebnis 2015 bei einem Fehlbetrag von rund 1.500.000 € und damit rd. 600.000 € schlechter. Davon entfallen 500.000 € auf die o. a., angekündigten Effekte. Die übrigen 100.000 € Ergebnisverschlechterung entfallen in geringfügigen Teilbeträgen auf verschiedenste Verwaltungsbereiche. Auszug 10. Sitzung 1 von 2 Nach dem vorläufigen Jahresabschluss schließt das Jahr 2014 mit einem Defizit von 167.276,10 € und damit um 638.149,90 € positiver, als geplant (805.426 €). Entsprechend wird die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage um den Betrag von 638.149,90 € geringer ausfallen. Dieser steht, wie bereits im Vorjahr angekündigt, zur Deckung des (zusätzlichen) Fehlbetrages im Jahr 2015 zur Verfügung. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Jahresabschluss 2015 durch folgenden Sachverhalt zusätzlich unter Druck geraten wird: Im Nachzahlungsbetrag von rd. 1,2 Mio. €, welcher der Gemeinde im Mai 2015 vom einem der „Hauptgewerbesteuerzahler“ zugeflossen ist (s. Mitteilung HFA am 06.05.2015), sind Nachzahlungsbeträge von insgesamt 1.306.652 € für die Jahre 2004-2008 enthalten. Der Gewerbesteuerzahler hat finanzgerichtliche Verfahren gegen die Festsetzung der dortigen Messbeträge durch das zuständige Finanzamt angekündigt. Ein landesweites Abstimmungsverfahren unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW hinsichtlich der Beurteilung des Sachverhaltes im Hinblick auf eine eventuelle Rückstellungsbildung wegen Rückzahlungsverpflichtungen hat zu keinem einheitlichen Ergebnis geführt. Eine Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer hat schlussendlich eine Rückstellungsverpflichtung von 50 % der Nachzahlungsbeträge der entsprechenden Jahre ergeben. Durch die Aufwände zur Rückstellungsbildung wird die Jahresrechnung 2015 vorliegend um weitere 653.326 € belastet. Eine Aufteilung des Zuführungsaufwandes auf mehrere Jahre ist hierbei nicht zulässig, weil das Gesamtrisiko und damit der Rückstellungsgrund am 31.12.2015 vorliege und folglich in der gemeindlichen Bilanz sofort und in voller Höhe darzustellen ist. Niederschrift 10. Sitzung 2 von 2