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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 1. Genehmigung des Planentwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie Anordnung der Offenlage 2. Genehmigung des Planentwurfs zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
02.07.15, 13:12
Aktualisiert
02.07.15, 13:12
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich

1. Genehmigung des Planentwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie Anordnung der Offenlage

2. Genehmigung des Planentwurfs zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 25.06.2015. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 11.06.2015 7.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 1. Genehmigung des Planentwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) sowie Anordnung der Offenlage 2. Genehmigung des Planentwurfs zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage 40/2015 Der Gemeinderat beschloss einstimmig, 1. der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 (Merzpark) wird genehmigt und der Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2. der Planentwurf zur Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich wird genehmigt und der Planentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auszug 8. Sitzung 1 von 1