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Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
74 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
02.07.15, 13:12
Aktualisiert
02.07.15, 13:12
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 25.06.2015. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2015 10.3 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich 47/2015 Die SPD-Fraktion kündigte an, dass man die Satzung analog der Haupt- und Finanzausschusssitzung ablehnen werde. Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 10 Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat Folgende Satzung wird beschlossen: 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich vom 27.10.2003 Artikel I § 2 Abs. 2 Ziffer a) bis d) bleiben unverändert. Artikel II § 2 Abs. 2 letzter Satz wird § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) und erhält folgende Fassung: „e) die folgenden Rassen angehören: - Pitbull Terrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.“ Artikel III Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) wird folgender Satz 4 und 5 eingefügt: „Die Gefährlichkeit eines Hundes nach Ziffer e) wird nicht vermutet, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin im Besitz eines von der örtlichen Ordnungsbehörde anerkannten, gültigen Entlastungsnachweises (Wesenstest) ist. Die Festsetzung der Steuer mit dem niedrigeren Steuersatz nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 a) bis c) gilt nur für die Dauer dieser Anerkennung.“ Auszug 8. Sitzung 1 von 2 Artikel IV Diese Satzung tritt am 01. des Monats ihrer Veröffentlichung in Kraft. Niederschrift 8. Sitzung 2 von 2