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Beschlussvorlage (Spende der Nachhilfeschule Astrid Wilde über 250 Nachhilfestunden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 159/2018 Az.: -51- Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 27.03.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 13.06.2018 Bemerkungen beschließend Spende der Nachhilfeschule Astrid Wilde über 250 Nachhilfestunden Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Spende der LernMit®-Nachhilfeschule Astrid Wilde über 250 Unterrichtsstunden Nachhilfe im Wert von 3.000,00 € zur freien Verfügung durch die Stadtverwaltung Erftstadt wird dankend angenommen. Begründung: Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der LernMit®-Nachhilfeschule Astrid Wilde überreichte Frau Wilde als Leiterin der Nachhilfeschule am 26.01.2018 der Stadt Erftstadt einen Wertscheck über 250 Unterrichtsstunden Nachhilfe. Dies entspricht einem Wert von 3.000,00 €, die Stadt Erftstadt kann über die Spende frei verfügen. Dem Jugendamt sind durch die Mitarbeiterinnen von Första aktuell vier Kinder bekannt, denen diese Nachhilfestunden zugute kommen sollen: - N. N., 3. Klasse, GL (Gemeinsames Lernen)-Kind mit Förderschwerpunkt Lernen. - N. N., 2. Klasse, benötigt allgemeine Lernhilfe - N. N., 9. Klasse Realschule, Nachhilfebedarf Mathematik und ggf. Biologie - N. N., 6. Klasse Realschule, benötigt eine Lerntherapie aufgrund einer Lernblockade. Der Umfang von 250 Unterrichtsstunden bietet z. B. 4 Schüler/-innen 4 Wochenstunden über 4 Monate oder 2 Wochenstunden über 8 Monate. Für die o. a. Kinder ist das eine - mit den Eltern abgesprochene - sehr willkommene Hilfe. In Vertretung (Breetzmann) -2-