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Beschlussvorlage (Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 168/2018 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 03.04.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Knips Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 14.06.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 26.06.2018 vorberatend Rat 04.07.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2016 in der Fassung vom 29. März 2018 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO). 2. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (-9.728.420,21 EUR) beschließt der Rat eine Auflösung der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO). Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschluss-Entwurfes 2016 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird dabei vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen Posten der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses 2016 sind die wesentlichen Prüfungsfeststellungen berücksichtigt. Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.728.420,21 EUR. Da die Ausgleichsrücklage bereits in Vorjahren in voller Höhe aufgelöst worden ist, steht nun nur noch die Allgemeine Rücklage zum Ausgleich zur Verfügung. Hierzu ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde liegt bereits mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 vom 03.06.2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 bis 2026 vor. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird mittelfristig ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt. Der Jahresabschluss ist in SDNET hinterlegt. Ein ausgedrucktes Exemplar wird jeder Fraktion zur Verfügung gestellt. (Knips) -2-