Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 168/2018
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 03.04.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Knips Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
14.06.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
26.06.2018
vorberatend
Rat
04.07.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2016 in der Fassung vom 29. März 2018 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO).
2. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (-9.728.420,21 EUR) beschließt der Rat eine Auflösung
der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO).
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung
des Jahresabschluss-Entwurfes 2016 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird dabei
vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen Posten
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss
einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses 2016 sind
die wesentlichen Prüfungsfeststellungen berücksichtigt.
Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.728.420,21 EUR. Da
die Ausgleichsrücklage bereits in Vorjahren in voller Höhe aufgelöst worden ist, steht nun nur noch
die Allgemeine Rücklage zum Ausgleich zur Verfügung. Hierzu ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde liegt bereits mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 vom 03.06.2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 bis 2026 vor.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird mittelfristig ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt.
Der Jahresabschluss ist in SDNET hinterlegt. Ein ausgedrucktes Exemplar wird jeder Fraktion zur
Verfügung gestellt.
(Knips)
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