Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 176/2018
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 511 - Datum: 05.04.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
13.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2017 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt
und Erfahrungsbericht 2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.519,72
Folgekosten in €:
ca. 2.500,00 € jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
060 362 010
5318000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2017 in Höhe von 2.519,72 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 10.11.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4
in Erftstadt-Liblar überlassen.
Der Vertrag wurde am 20.07.2017 mit Wirkung ab dem 01.01.2017 neu gefasst.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Abwasser, Niederschlagswasser, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung
und die tatsächliche Abwicklung an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft).
Nach § 3 Abs. 3 des Vertrages gewährt die Stadt Erftstadt (Amt für Jugend und Familie) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden
Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Es war seinerzeit Wille des Ausschusses, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2017 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 04.04.2018: 2.819,72 €.
In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten
selbst zu tragen.
Somit beträgt der Zuschuss 2.519,72 €.
Gemäß § 1 Absatz 2 des Vertrages legt der Verein einen jährlichen Erfahrungsbericht vor,
dieser ist als Anlage beigefügt.
In Vertretung
(Breetzmann)
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