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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2017 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt und Erfahrungsbericht 2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2017 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt
und Erfahrungsbericht 2017) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2017 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt
und Erfahrungsbericht 2017)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 176/2018 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 511 - Datum: 05.04.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 13.06.2018 Bemerkungen beschließend Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2017 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt und Erfahrungsbericht 2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.519,72 Folgekosten in €: ca. 2.500,00 € jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060 362 010 5318000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2017 in Höhe von 2.519,72 €. Begründung: Mit Vertrag vom 10.11.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen. Der Vertrag wurde am 20.07.2017 mit Wirkung ab dem 01.01.2017 neu gefasst. Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Abwasser, Niederschlagswasser, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Abs. 3 des Vertrages gewährt die Stadt Erftstadt (Amt für Jugend und Familie) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Es war seinerzeit Wille des Ausschusses, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die Nebenkosten für das Jahr 2017 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 04.04.2018: 2.819,72 €. In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.519,72 €. Gemäß § 1 Absatz 2 des Vertrages legt der Verein einen jährlichen Erfahrungsbericht vor, dieser ist als Anlage beigefügt. In Vertretung (Breetzmann) -2-