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Beschlussvorlage (Erfahrungsbericht zur Inklusion und Abrechnung der therapeutischen Leistungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Beschlussvorlage (Erfahrungsbericht zur Inklusion und Abrechnung der therapeutischen Leistungen  in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Erfahrungsbericht zur Inklusion und Abrechnung der therapeutischen Leistungen  in den städtischen Kindertageseinrichtungen) Beschlussvorlage (Erfahrungsbericht zur Inklusion und Abrechnung der therapeutischen Leistungen  in den städtischen Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 205/2018 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 19.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 13.06.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Erfahrungsbericht zur Inklusion und Abrechnung der therapeutischen Leistungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht des Fachamtes wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Jahre 2016 in den zuständigen Gremien der Stadt Erftstadt beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Erfahrungsbericht zur Finanzierung der Therapeuten vorzulegen. Zum 01.09.2017 konnte die Planstelle der Fachberatung Inklusion mit 26 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit im Fachamt 51 besetzt werden. Die drei Schwerpunkteinrichtungen Liblar, TheodorHeuss-Straße; Lechenich-Süd und Friesheim wurden gegenüber den Kassen als Ort der Heilmittelerbringung anerkannt. Einhergehend mit dieser Anerkennung erfolgte die Überprüfung der Therapeuten mit dem Ergebnis, dass zwei der angestellten Logopäden, sowie zwei Physiotherapeuten gegenüber den Kassen anerkennungsfähig und somit die geleisteten Therapieeinheiten abrechnungsfähig sind. Die Abrechnung der Sprachtherapeutin in der Kindertageseinrichtung Theodor-Heuss-Straße kann aufgrund einer fehlenden Zertifizierung auch weiterhin nicht anerkannt werden. Das Einholen der Rezepte obliegt der Verantwortung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten der Kinder mit besonderem Förderbedarf. Mit den betreffenden Eltern wurden in den Kindertageseinrichtungen entsprechende Informationsgespräche geführt. Die Eltern zeigen sich größtenteils sehr kooperativ und sind bemüht, die Rezepte fristgerecht beizubringen. Mit den behandelnden Kinderärzten vor Ort wurden Kooperationsgespräche geführt um die neuen Abläufe zu erörtern und mögliche Unklarheiten im neuen Verfahren zu beseitigen. Es besteht auch hier eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Das System hat sich zwischenzeitlich gut etabliert. Rückfragen werden direkt zwischen den behandelnden Therapeuten und den Rezept ausstellenden Kinderärzten geklärt. In Einzelfällen wurde die Fachberatung Inklusion vermittelnd hinzu gezogen. Die Abrechnung der Rezepte erfolgt durch das Abrechnungszentrum Optica, Dr. Güldener GmbH, Marienstr. 10 in 70178 Stuttgart, welches sich als einer der wenigen Dienstleister für Jugendämter anbietet. Hier wurden entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen. Anfänglich traten in der ersten Abrechnungsphase formale und verwaltungstechnische Schwierigkeiten auf, wie sie vermutlich auch bei jedem privat abrechnenden Therapeuten und therapeutischen Praxen entstehen. (Gegenzeichnung der Rezepte, Verwendung eines speziellen Stempels etc.). Mittlerweile werden die von den Kindertageseinrichtungen eingereichten Rezepte von einer Verwaltungskraft für den Bereich 512 abrechnungsfähig vorbereitet und dann gesammelt an das Abrechnungszentrum Optica weitergeleitet. Zum bisherigen Stand wurden von der Kindertagesstätte Friesheim für Physiotherapie und Logopädie 28 Rezepte mit der Firma Optica abgerechnet. Die Rezepte wurden im Zeitraum Oktober 2016 bis Mai 2017 ausgestellt. Es erfolgte eine Erstattung durch Optica i.H.v. 7.341,20 €. Von Lechenich-Süd wurden für Logopädie bisher 24 Rezepte mit Optica abgerechnet. Die Rezepte wurden im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 ausgestellt. Es erfolgte eine Erstattung durch Optica i.H.v. 10.939,01 €. Im Rahmen der Tätigkeit der Fachberatung Inklusion wurde deutlich, dass in fast jeder städtischen Kindertagesstätte mindestens ein Kind mit einem besonderen Förderbedarf betreut wird. Von diesen Kindern kann wiederum ein Großteil ebenfalls die Anerkennung der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch XII erhalten. Hier finden nun verstärkt Beratungsgespräche mit dem pädagogischen Personal und abschließend mit den Eltern statt um die erforderlichen Diagnose- und Antragsverfahren auf den Weg zu bringen. Dies setzt jedoch in jedem Einzelfall das Einverständnis und die Mitwirkung der Eltern voraus. Die Schwierigkeit dabei stellt sich folgendermaßen dar: Eltern, deren Kind beispielsweise durch eine Frühgeburt eine signifikante Entwicklungsverzögerung aufzeigt, ist im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch XII von Behinderung bedroht und um dies abzuwenden, werden entsprechende Mittel bereitgestellt, damit durch gezielte Förderung der bestehende erhöhte Förderbedarf und die Entwicklungsverzögerung ausgeglichen werden kann. Viele Eltern haben jedoch Bedenken, dass ihr Kind durch die offizielle, befristete Feststellung dieses Bedarfes stigmatisiert werden könnte und ihm dadurch Nachteile erwachsen. Hier bedarf es einer sehr sensiblen Beratung, die in den Kindertageseinrichtungen und bei der Fachberatung Inklusion viel Zeit bindet. Diese Feststellung ist jedoch für den Träger zwingend notwendig, um die 3,5 fache Pauschale nach KiBiz geltend machen zu können, um entsprechend zeitnah personell und fachlich auf die entstehenden Mehrbedarfe reagieren zu können. Um sich weitergehend mit der gemeinsamen, wohnortnahen Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung in allen städtischen Einrichtungen befassen zu können, wurden und werden weiterhin gezielte Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte der städtischen Kindertageseinrichtungen angeboten. -2- Neben Team- und Konzeptionstagen für einzelne Einrichtungen im Rahmen der Weiterentwicklung und konzeptionellen Veränderungen wurden außerdem Kindertagesstätten-Übergreifende Inhouse Schulungen angeboten. Diese erfassten bislang die Neuausrichtung der Bildungsdokumentation der Kindertageseinrichtungen als Grundlage für die inklusive pädagogische Arbeit und Beratung der Eltern, sowie das Thema Haltung in der gemeinsamen Erziehung mit Herrn Prof. Dr. Heinen von der humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Darüber hinaus nutzen die pädagogischen Fachkräfte und die Leitungspersonen der Kindertageseinrichtungen sehr stark das Beratungsangebot der Fachberatung Inklusion. Um die Kinder mit Behinderung, bzw. die Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, in den Einrichtungen einigermaßen adäquat fördern zu können, wird wie bereits erläutert der dreieinhalbfache Satz im Rahmen der Betriebskosten zugrunde gelegt. Hier werden derzeit mit Unterstützung der Fachberatung Inklusion die Betreuungs-, Erziehungsund Bildungsprozesse optimiert, wie z. B. die Zusammenarbeit mit Therapeuten vor Ort in einem interdisziplinären Team, Aufbau von Netzwerkstrukturen, Beratung von Eltern, Antragsverfahren und Personalstundenerhöhung sowie Einzelfallberatungen. Leider ist es derzeit aufgrund der angespannten Platzsituation noch nicht möglich, eine Platzzahlreduzierung in allen Einrichtungen vorzunehmen, um somit die Anspruchsvoraussetzungen für die FInK-Pauschale (5.000,00 € pro Kind) des Landschaftsverband Rheinland zu erhalten. Für das Kita-Jahr 2016/2017 konnten folgende FInK-Pauschalen generiert werden: Friesheim Lechenich-Süd Liblar Theodor-Heuss-Str. Liblar Willy-Brandt-Str. Summe insgesamt: 50.000,00 € 49.583,37 € 50.000,00 € 25.000,00 € 174.583,37 € 10 Kinder 11 Kinder 10 Kinder 5 Kinder Um weitere finanzielle Fördermöglichkeiten der freiwilligen Kind-Pauschale des LVR (FInK) auszuschöpfen und damit verbunden die Rahmenbedingungen der städtischen Kindertageseinrichtungen entsprechend weiter anpassen und optimieren zu können und allen Kindern eine qualitativ verbesserte Teilhabe am „Bildungsstandort Kita“ zu ermöglichen, sind Platzreduzierungen in den einzelnen Gruppen zwingend notwendig. Diese können derzeit aufgrund des bestehenden Bedarfes und dem mangelndem Platzangebot bedauerlicherweise nicht vorgenommen werden, wodurch die Gelder der FInK-Pauschale nicht in allen Fällen abrufbar sind. Abschließend lässt sich sagen, dass die Kindertageseinrichtungen der Stadt Erftstadt auf einem guten Weg sind, für alle Kinder wohnortnah ein entsprechend qualitativ wertiges Bildungs- und Therapieangebot vorzuhalten. Alle Kinder -unabhängig von ihrem individuellen Förderbedarf-, die in einer der Einrichtungen betreut werden, die ein eigenes therapeutisches Angebot vorhalten, profitieren in hohem Maße und auf vielfältige Weise von dem interdisziplinären Team vor Ort. In den Einrichtungen, in denen bedauerlicherweise kein eigenes therapeutisches Personal zur Verfügung steht, wird dieser Nachteil durch entsprechende Kooperationen wie beispielsweise mit der Frühförderung (IFF) und niedergelassenen Therapeuten auszugleichen versucht. Weiterhin ist abzuwarten, inwieweit die angekündigte Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes und des Bundesteilhabegesetzes hier weitere gesetzliche Regelungen und Vorgaben machen und inwieweit sich die Veränderungen auf die Praxis in den Kindertageseinrichtungen auswirken werden. In Vertretung (Breetzmann) -3-