Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 205/2018
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 19.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
13.06.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Erfahrungsbericht zur Inklusion und Abrechnung der therapeutischen Leistungen in
den städtischen Kindertageseinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht des Fachamtes wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Jahre 2016 in den zuständigen Gremien der Stadt Erftstadt beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Erfahrungsbericht zur Finanzierung der Therapeuten vorzulegen.
Zum 01.09.2017 konnte die Planstelle der Fachberatung Inklusion mit 26 Stunden wöchentlicher
Arbeitszeit im Fachamt 51 besetzt werden. Die drei Schwerpunkteinrichtungen Liblar, TheodorHeuss-Straße; Lechenich-Süd und Friesheim wurden gegenüber den Kassen als Ort der Heilmittelerbringung anerkannt. Einhergehend mit dieser Anerkennung erfolgte die Überprüfung der
Therapeuten mit dem Ergebnis, dass zwei der angestellten Logopäden, sowie zwei Physiotherapeuten gegenüber den Kassen anerkennungsfähig und somit die geleisteten Therapieeinheiten
abrechnungsfähig sind.
Die Abrechnung der Sprachtherapeutin in der Kindertageseinrichtung Theodor-Heuss-Straße kann
aufgrund einer fehlenden Zertifizierung auch weiterhin nicht anerkannt werden.
Das Einholen der Rezepte obliegt der Verantwortung der Erziehungs- und Sorgeberechtigten der
Kinder mit besonderem Förderbedarf. Mit den betreffenden Eltern wurden in den Kindertageseinrichtungen entsprechende Informationsgespräche geführt. Die Eltern zeigen sich größtenteils sehr
kooperativ und sind bemüht, die Rezepte fristgerecht beizubringen.
Mit den behandelnden Kinderärzten vor Ort wurden Kooperationsgespräche geführt um die neuen
Abläufe zu erörtern und mögliche Unklarheiten im neuen Verfahren zu beseitigen. Es besteht auch
hier eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Das System hat sich zwischenzeitlich gut etabliert. Rückfragen werden direkt zwischen den behandelnden Therapeuten und den Rezept ausstellenden Kinderärzten geklärt.
In Einzelfällen wurde die Fachberatung Inklusion vermittelnd hinzu gezogen.
Die Abrechnung der Rezepte erfolgt durch das Abrechnungszentrum Optica, Dr. Güldener GmbH,
Marienstr. 10 in 70178 Stuttgart, welches sich als einer der wenigen Dienstleister für Jugendämter
anbietet. Hier wurden entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen.
Anfänglich traten in der ersten Abrechnungsphase formale und verwaltungstechnische Schwierigkeiten auf, wie sie vermutlich auch bei jedem privat abrechnenden Therapeuten und therapeutischen Praxen entstehen. (Gegenzeichnung der Rezepte, Verwendung eines speziellen Stempels
etc.).
Mittlerweile werden die von den Kindertageseinrichtungen eingereichten Rezepte von einer Verwaltungskraft für den Bereich 512 abrechnungsfähig vorbereitet und dann gesammelt an das Abrechnungszentrum Optica weitergeleitet.
Zum bisherigen Stand wurden von der Kindertagesstätte Friesheim für Physiotherapie und Logopädie 28 Rezepte mit der Firma Optica abgerechnet.
Die Rezepte wurden im Zeitraum Oktober 2016 bis Mai 2017 ausgestellt. Es erfolgte eine Erstattung durch Optica i.H.v. 7.341,20 €.
Von Lechenich-Süd wurden für Logopädie bisher 24 Rezepte mit Optica abgerechnet.
Die Rezepte wurden im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 ausgestellt. Es erfolgte eine
Erstattung durch Optica i.H.v. 10.939,01 €.
Im Rahmen der Tätigkeit der Fachberatung Inklusion wurde deutlich, dass in fast jeder städtischen
Kindertagesstätte mindestens ein Kind mit einem besonderen Förderbedarf betreut wird. Von diesen Kindern kann wiederum ein Großteil ebenfalls die Anerkennung der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch XII erhalten.
Hier finden nun verstärkt Beratungsgespräche mit dem pädagogischen Personal und abschließend
mit den Eltern statt um die erforderlichen Diagnose- und Antragsverfahren auf den Weg zu bringen. Dies setzt jedoch in jedem Einzelfall das Einverständnis und die Mitwirkung der Eltern voraus.
Die Schwierigkeit dabei stellt sich folgendermaßen dar: Eltern, deren Kind beispielsweise durch
eine Frühgeburt eine signifikante Entwicklungsverzögerung aufzeigt, ist im Sinne des § 53 Abs. 1
Satz 1 Sozialgesetzbuch XII von Behinderung bedroht und um dies abzuwenden, werden entsprechende Mittel bereitgestellt, damit durch gezielte Förderung der bestehende erhöhte Förderbedarf
und die Entwicklungsverzögerung ausgeglichen werden kann.
Viele Eltern haben jedoch Bedenken, dass ihr Kind durch die offizielle, befristete Feststellung dieses Bedarfes stigmatisiert werden könnte und ihm dadurch Nachteile erwachsen.
Hier bedarf es einer sehr sensiblen Beratung, die in den Kindertageseinrichtungen und bei der
Fachberatung Inklusion viel Zeit bindet.
Diese Feststellung ist jedoch für den Träger zwingend notwendig, um die 3,5 fache Pauschale
nach KiBiz geltend machen zu können, um entsprechend zeitnah personell und fachlich auf die
entstehenden Mehrbedarfe reagieren zu können.
Um sich weitergehend mit der gemeinsamen, wohnortnahen Erziehung, Betreuung und Bildung
von Kindern mit und ohne Behinderung in allen städtischen Einrichtungen befassen zu können,
wurden und werden weiterhin gezielte Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte der städtischen Kindertageseinrichtungen angeboten.
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Neben Team- und Konzeptionstagen für einzelne Einrichtungen im Rahmen der Weiterentwicklung
und konzeptionellen Veränderungen wurden außerdem Kindertagesstätten-Übergreifende Inhouse
Schulungen angeboten. Diese erfassten bislang die Neuausrichtung der Bildungsdokumentation
der Kindertageseinrichtungen als Grundlage für die inklusive pädagogische Arbeit und Beratung
der Eltern, sowie das Thema Haltung in der gemeinsamen Erziehung mit Herrn Prof. Dr. Heinen
von der humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Darüber hinaus nutzen die pädagogischen Fachkräfte und die Leitungspersonen der Kindertageseinrichtungen sehr stark das Beratungsangebot der Fachberatung Inklusion.
Um die Kinder mit Behinderung, bzw. die Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, in den
Einrichtungen einigermaßen adäquat fördern zu können, wird wie bereits erläutert der dreieinhalbfache Satz im Rahmen der Betriebskosten zugrunde gelegt.
Hier werden derzeit mit Unterstützung der Fachberatung Inklusion die Betreuungs-, Erziehungsund Bildungsprozesse optimiert, wie z. B. die Zusammenarbeit mit Therapeuten vor Ort in einem
interdisziplinären Team, Aufbau von Netzwerkstrukturen, Beratung von Eltern, Antragsverfahren
und Personalstundenerhöhung sowie Einzelfallberatungen.
Leider ist es derzeit aufgrund der angespannten Platzsituation noch nicht möglich, eine Platzzahlreduzierung in allen Einrichtungen vorzunehmen, um somit die Anspruchsvoraussetzungen für die
FInK-Pauschale (5.000,00 € pro Kind) des Landschaftsverband Rheinland zu erhalten.
Für das Kita-Jahr 2016/2017 konnten folgende FInK-Pauschalen generiert werden:
Friesheim
Lechenich-Süd
Liblar Theodor-Heuss-Str.
Liblar Willy-Brandt-Str.
Summe insgesamt:
50.000,00 €
49.583,37 €
50.000,00 €
25.000,00 €
174.583,37 €
10 Kinder
11 Kinder
10 Kinder
5 Kinder
Um weitere finanzielle Fördermöglichkeiten der freiwilligen Kind-Pauschale des LVR (FInK) auszuschöpfen und damit verbunden die Rahmenbedingungen der städtischen Kindertageseinrichtungen entsprechend weiter anpassen und optimieren zu können und allen Kindern eine qualitativ
verbesserte Teilhabe am „Bildungsstandort Kita“ zu ermöglichen, sind Platzreduzierungen in den
einzelnen Gruppen zwingend notwendig.
Diese können derzeit aufgrund des bestehenden Bedarfes und dem mangelndem Platzangebot
bedauerlicherweise nicht vorgenommen werden, wodurch die Gelder der FInK-Pauschale nicht in
allen Fällen abrufbar sind.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Kindertageseinrichtungen der Stadt Erftstadt auf einem
guten Weg sind, für alle Kinder wohnortnah ein entsprechend qualitativ wertiges Bildungs- und
Therapieangebot vorzuhalten.
Alle Kinder -unabhängig von ihrem individuellen Förderbedarf-, die in einer der Einrichtungen betreut werden, die ein eigenes therapeutisches Angebot vorhalten, profitieren in hohem Maße und
auf vielfältige Weise von dem interdisziplinären Team vor Ort.
In den Einrichtungen, in denen bedauerlicherweise kein eigenes therapeutisches Personal zur Verfügung steht, wird dieser Nachteil durch entsprechende Kooperationen wie beispielsweise mit der
Frühförderung (IFF) und niedergelassenen Therapeuten auszugleichen versucht.
Weiterhin ist abzuwarten, inwieweit die angekündigte Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes
und des Bundesteilhabegesetzes hier weitere gesetzliche Regelungen und Vorgaben machen und
inwieweit sich die Veränderungen auf die Praxis in den Kindertageseinrichtungen auswirken werden.
In Vertretung
(Breetzmann)
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