Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 258/2018
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.05.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
13.06.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
26.06.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Küchenkraft für die Kindertagesstätte Herrig
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
6.960
Folgekosten in €:
12.700 jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
060365010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018 ff.
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Besetzung der Stelle einer Küchenkraft im „Haus der Kinder“ Herrig wird die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin wird zum 30.06.2018 verrentet. 34 Kinder im Alter von 1 Jahr
bis zur Einschulung werden in der städtischen KiTa Herrig regelmäßig über Mittag betreut. Zur
Sicherstellung der täglichen Essensausgabe und Einhaltung der damit verbundenen Hygienebestimmungen ist die Nachbesetzung der Stelle der Küchenhilfe unabweisbar.
Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit mit 12 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach
Entgeltgruppe 3 TVöD.
(Erner)