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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Küchenkraft für die Kindertagesstätte Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Küchenkraft für die Kindertagesstätte Herrig)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 258/2018 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.05.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 BM RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 13.06.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 26.06.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Küchenkraft für die Kindertagesstätte Herrig Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 6.960 Folgekosten in €: 12.700 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060365010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 ff. X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Besetzung der Stelle einer Küchenkraft im „Haus der Kinder“ Herrig wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin wird zum 30.06.2018 verrentet. 34 Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung werden in der städtischen KiTa Herrig regelmäßig über Mittag betreut. Zur Sicherstellung der täglichen Essensausgabe und Einhaltung der damit verbundenen Hygienebestimmungen ist die Nachbesetzung der Stelle der Küchenhilfe unabweisbar. Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit mit 12 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 3 TVöD. (Erner)