Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 259/2018
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.05.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
13.06.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
26.06.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für 2 Küchenkräfte für die Kita Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
12.900
Folgekosten in €:
34.300 jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
060365010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018 ff.
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Nachbesetzung von 34 Küchenkraftstunden wöchentlich wird die Ausnahme
vom Einstellungsstopp für die städtische Kindertagesstätte E.-Gymnich beschlossen.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin wird zum 01.09.2018 verrentet. Derzeit erhalten in der städtischen KiTa Gymnich 105 Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung ein warmes Mittagessen.
Bisher wurde die tägliche Essensausgabe und die damit verbundenen Reinigungsarbeiten von
einer Küchenkraft ausgeführt. Es zeigte sich in der Praxis aber, dass die gleichzeitige Arbeit in
mehreren unterschiedlichen Küchentrakten in der ursprünglichen Einrichtung und der neu hinzugekommenen zweigruppigen Erweiterung im neuen Trakt auf dem Außengelände für eine Kraft
nicht zeitgleich zu bewältigen ist. Aus diesem Grund ist es beabsichtigt, das Stundenbudget von 34
Stunden mit zwei jeweils in Teilzeit eingesetzten Küchenkräften, die sich dann auch gegenseitig
vertreten können, nach zu besetzen. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Entgeltgruppe 3 TVöD.
(Erner)