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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für 2 Küchenkräfte für die Kita Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
30.05.18, 15:01
Aktualisiert
30.05.18, 15:01
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für 2 Küchenkräfte für die Kita Gymnich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 259/2018 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 15.05.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 BM RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 13.06.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 26.06.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für 2 Küchenkräfte für die Kita Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 12.900 Folgekosten in €: 34.300 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060365010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 ff. X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Nachbesetzung von 34 Küchenkraftstunden wöchentlich wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtische Kindertagesstätte E.-Gymnich beschlossen. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin wird zum 01.09.2018 verrentet. Derzeit erhalten in der städtischen KiTa Gymnich 105 Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung ein warmes Mittagessen. Bisher wurde die tägliche Essensausgabe und die damit verbundenen Reinigungsarbeiten von einer Küchenkraft ausgeführt. Es zeigte sich in der Praxis aber, dass die gleichzeitige Arbeit in mehreren unterschiedlichen Küchentrakten in der ursprünglichen Einrichtung und der neu hinzugekommenen zweigruppigen Erweiterung im neuen Trakt auf dem Außengelände für eine Kraft nicht zeitgleich zu bewältigen ist. Aus diesem Grund ist es beabsichtigt, das Stundenbudget von 34 Stunden mit zwei jeweils in Teilzeit eingesetzten Küchenkräften, die sich dann auch gegenseitig vertreten können, nach zu besetzen. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Entgeltgruppe 3 TVöD. (Erner)