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Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.06.15, 18:11
Aktualisiert
22.06.15, 18:11
Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich) Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 18.06.2015. Öffentliche Sitzung 7 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich 47/2015 Fraktionsvorsitzender Gooßens teilte mit Bezug auf das Abstimmungsverhalten der SPD in der letzten Ratssitzung zum Thema Ermäßigung der Gebühren für Kampfhunde mit, dass man die Änderung der Hundesteuersatzung ablehnen werde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 6 Gegenstimmen und 5 Ja-Stimmen: Folgende Satzung wird abgelehnt: 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Merzenich vom 27.10.2003 Artikel I § 2 Abs. 2 Ziffer a) bis d) bleiben unverändert. Artikel II § 2 Abs. 2 letzter Satz wird § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) und erhält folgende Fassung: „e) die folgenden Rassen angehören: - Pitbull Terrier - American Staffordshire Terrier - Staffordshire Bullterrier - Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.“ Artikel III Nach § 2 Abs. 2 Satz 3 Ziffer e) wird folgender Satz 4 und 5 eingefügt: „Die Gefährlichkeit eines Hundes nach Ziffer e) wird nicht vermutet, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin im Besitz eines von der örtlichen Ordnungsbehörde anerkannten, gültigen Entlastungsnachweises (Wesenstest) ist. Die Festsetzung der Steuer mit dem niedrigeren Steuersatz nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 a) bis c) gilt nur für die Dauer dieser Anerkennung.“ Auszug 6. Sitzung 1 von 2 Artikel IV Diese Satzung tritt am 01. des Monats ihrer Veröffentlichung in Kraft. Niederschrift 6. Sitzung 2 von 2