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Beschlusstext (Antrag Aktiv-Fraktion zur Protokollführung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
358 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
04.05.15, 18:11
Aktualisiert
04.05.15, 18:11
Beschlusstext (Antrag Aktiv-Fraktion zur Protokollführung) Beschlusstext (Antrag Aktiv-Fraktion zur Protokollführung)

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Inhalt der Datei

aktiv für Merzenich Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich An den Rat der Gemeinde Merzenich Herrn Bürgermeister Peter Harzheim Herrn Wilfried Gooßens SPD Frau Ingeborg Geuenich Bündnis 90/ Die Grünen Herrn Ferdinand Ollesch BfM Frau Dr. Maria Schoeller CDU Antrag zur Sache TOP 16 Erwerb Lindenstraße 10 Merzenich, 16.03.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Gemeinde Merzenich, die Fraktion aktiv für Merzenich stellt zu TOP 16 Erwerb des Objektes Lindenstraße 10 Merzenich folgenden Antrag zur Sache mit namentlichen Abstimmung: Die Entscheidung über den Erwerb des Objektes Lindenstraße 10 in Merzenich wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden notwendigen Informationen einzuholen und dem Gemeinderat vorzulegen: - - Einholung der Dokumentation, mögliche Vereinbarungen, Einmalzahlung, Abwicklungen bezüglich des im Gutachten aufgezeigten Bergschadens Vorlage eines Nutzungskonzeptes gemäß Ratsbeschluss vom 13.11.2014 Einholung des Energieausweises beim derzeitigen Eigentümer gemäß EnEV 2013 Anfrage an die Eigentümer über Vereinbarungen/Verträge/Abwicklungen mit RWE bei einem Fortschritt des anerkannten Bergbauschadens Vertiefende Begutachtung der vorliegenden Baumängel Kostenvoranschläge o zur Beseitigung des erheblichen Unterhaltungsstaus o zum allgemeinen Renovierungsbedarf o zur energetischen Sanierung des Ojektes Kostenvoranschläge zur Realisierung des Nutzungskonzept Ertragsprognose Nach der Vorlage der Informationen ist eine angemessene Beratungszeit von vier Wochen in den Fraktionen zu gewährleisten. aktiv für Merzenich Fraktion: Manfred Esser - Dipl.-Kfm. Heinrich Roosen - Dipl.-Ing. Frank Abschlag aktiv für Merzenich Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich Begründung: Die allgemeine Beurteilung aus dem Gutachten Valter 15G012 vom 05.03.2015 kommt zu dem Ergebnis, das der bauliche Zustand lediglich befriedigend ist sowie ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf vorliegt. Eine solche gutachterliche Aussage bedeutet, dass vor einem potentiellen Erwerb Vorsicht geboten ist und weitere tiefgreifende Informationen eingeholt werden müssen. Weiterhin wird empfohlen, bezüglich der vorhandenen Bauschäden und Baumängel eine vertiefende Untersuchung durchzuführen. Ebenfalls liegen bereits verschiedene Feuchtigkeitsschäden vor. Hier muss vor Erwerb eine Bauschadensbegutachtung erfolgen. Da bereits ein anerkannter Bergschaden vorliegt, ist das Bergschadensgutachten incl. einer Prognose, welche Schäden in der Zukunft zu erwarten sind vorzulegen. Das Gebäude liegt auf einer Sprunglinie. Ein Totalverlust in den kommenden Jahren ist nicht auszuschließen. Somit ist gewährleistet, dass die Erwerbsfolgekosten besser abgeschätzt werden können. Mit freundlichen Grüßen Manfred Esser (Fraktionsvorsitzender) aktiv für Merzenich Fraktion: Manfred Esser - Dipl.-Kfm. Heinrich Roosen - Dipl.-Ing. Frank Abschlag