Daten
Kommune
Merzenich
Größe
358 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
04.05.15, 18:11
Aktualisiert
04.05.15, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
aktiv für Merzenich
Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich
An den
Rat der Gemeinde Merzenich
Herrn Bürgermeister Peter Harzheim
Herrn Wilfried Gooßens SPD
Frau Ingeborg Geuenich Bündnis 90/ Die Grünen
Herrn Ferdinand Ollesch BfM
Frau Dr. Maria Schoeller CDU
Antrag zur Sache TOP 16 Erwerb Lindenstraße 10
Merzenich, 16.03.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Gemeinde Merzenich,
die Fraktion aktiv für Merzenich stellt zu TOP 16 Erwerb des Objektes Lindenstraße 10
Merzenich folgenden Antrag zur Sache mit namentlichen Abstimmung:
Die Entscheidung über den Erwerb des Objektes Lindenstraße 10 in Merzenich
wird vertagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden notwendigen Informationen einzuholen
und dem Gemeinderat vorzulegen:
-
-
Einholung der Dokumentation, mögliche Vereinbarungen, Einmalzahlung,
Abwicklungen bezüglich des im Gutachten aufgezeigten Bergschadens
Vorlage eines Nutzungskonzeptes gemäß Ratsbeschluss vom 13.11.2014
Einholung des Energieausweises beim derzeitigen Eigentümer gemäß
EnEV 2013
Anfrage an die Eigentümer über Vereinbarungen/Verträge/Abwicklungen mit RWE
bei einem Fortschritt des anerkannten Bergbauschadens
Vertiefende Begutachtung der vorliegenden Baumängel
Kostenvoranschläge
o zur Beseitigung des erheblichen Unterhaltungsstaus
o zum allgemeinen Renovierungsbedarf
o zur energetischen Sanierung des Ojektes
Kostenvoranschläge zur Realisierung des Nutzungskonzept
Ertragsprognose
Nach der Vorlage der Informationen ist eine angemessene Beratungszeit von vier
Wochen in den Fraktionen zu gewährleisten.
aktiv für Merzenich
Fraktion: Manfred Esser - Dipl.-Kfm. Heinrich Roosen - Dipl.-Ing. Frank Abschlag
aktiv für Merzenich
Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich
Begründung:
Die allgemeine Beurteilung aus dem Gutachten Valter 15G012 vom 05.03.2015
kommt zu dem Ergebnis, das der bauliche Zustand lediglich befriedigend ist sowie
ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf vorliegt.
Eine solche gutachterliche Aussage bedeutet, dass vor einem potentiellen Erwerb
Vorsicht geboten ist und weitere tiefgreifende Informationen eingeholt werden
müssen.
Weiterhin wird empfohlen, bezüglich der vorhandenen Bauschäden und
Baumängel eine vertiefende Untersuchung durchzuführen.
Ebenfalls liegen bereits verschiedene Feuchtigkeitsschäden vor. Hier muss vor
Erwerb eine Bauschadensbegutachtung erfolgen.
Da bereits ein anerkannter Bergschaden vorliegt, ist das Bergschadensgutachten
incl. einer Prognose, welche Schäden in der Zukunft zu erwarten sind vorzulegen.
Das Gebäude liegt auf einer Sprunglinie. Ein Totalverlust in den kommenden
Jahren ist nicht auszuschließen.
Somit ist gewährleistet, dass die Erwerbsfolgekosten besser abgeschätzt werden
können.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Esser
(Fraktionsvorsitzender)
aktiv für Merzenich
Fraktion: Manfred Esser - Dipl.-Kfm. Heinrich Roosen - Dipl.-Ing. Frank Abschlag