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Beschlusstext (Anfrage Situation Flüchtlinge und Asylsuchende)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
291 kB
Datum
29.04.2015
Erstellt
05.05.15, 13:11
Aktualisiert
05.05.15, 13:11
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 1. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Merzenich vom 29.04.2015. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 7.1 Anfrage Situation Flüchtlinge und Asylsuchende Beigefügte Anfrage der SPD-Fraktion Merzenich vom 05.04.2015 Zu Frage 1.) Fallbestand Leistungen nach dem AsylbLG der letzten vier Jahre Stichtag April 2012 April 2013 April 2014 17.04.2015 laufendes Asylverfahren 7 12 20 45 (42 lt. Abschluss März zzgl. 3 am 16.04.2015) Duldung 16 13 9 11 „Syrer“ § 23 I AufenthG ------9 (seit Juni 2014) Summe 23 25 29 65 In 2015 wurden bereits 18 Personen aufgenommen! Aufnahme in 2015 Schätzung Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 300.000 Schätzung der Bundesländer 500.000 Verteilung nach dem „Königsteiner Schlüssel“; NRW 21,2 % Zuweisungsschlüssel (90% Einwohner/10 % Fläche gem. FlüAG) Auszug 1. Sitzung 1 von 3 Gemeinde Merzenich 0,06232864800 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: 300.000 x 21,2 % x 0,06232864800 (Zuweisungsschlüssel) = ca. 40 Schätzung der Bundesländer 500.000 x 21,2 % x 0,06232864800 (Zuweisungsschlüssel) = ca. 66 Ausgaben und Einnahmen AsylbLG 2012 – 2014 (2015) Jahr Ausgaben Einnahmen Saldo 2012 111.953,41 € 38.558,85 € -73.394,56 € 2013 110.357,62 € 47.980,14 € - 62.377,48 € 2014 177.916,79 € 71.470,40 € - 106.446,39 € 2015 84.782,01 € ca. 180.000,00 € (Stand 13.04.15) (für das ganze Jahr)  Leistungen AsylbLG  Ohne Personalkosten o Sozialamt o Ordnungsamt o Bauamt o Bauhof  Ohne Unterhaltung und Bewirtschaftung Zusammensetzung Erstattungen 2015 - pauschale Landeszuweisung „Aufnahme und Unterbringung“ gem. Zuweisungsschlüssel der Gemeinde Merzenich 0,06232864800 (Kostenpauschale 108.955,- €; Betreuungspauschale 5.135,- €) = 114.090,- € - Landeszuweisung zur anteiligen Erstattung der Mehrausgaben Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 = 19.964,- € - Entlastungsmittel Bund (Verständigung zwischen Bund u. Ländern) = 33.657,- € Summe = 167.711,- € zzgl. Erstattung „Altfälle gem. § 10b AsylbLG“ = 11.500,- € Endsumme = 179.211,- € Zu Frage 2.) Derzeit sind die Flüchtlinge bzw. Asylsuchenden in der Gemeinde Merzenich in der Schlichtwohnung "Auf der Heide 50" und in den ehemaligen Aussiedlerhäusern „Beethovenring 52-54" untergebracht. Hierbei werden je Person ca. 6 qm zur Verfügung gestellt (In den ehemaligen Wohncontainern erhielt jede Person 4 qm). Die Zimmer weisen unterschiedliche Wohnflächen mit folgender möglichen Belegung aus: Niederschrift 1. Sitzung 2 von 3 Auf der Heide 50 2 x 22,42 qm 2 x 26,66 qm 2 x 34,64 qm 2 x 38,79 qm mit 3-4 Personen mit 3-4 Personen mit 4-5 Personen mit 5-6 Personen 5,60 qm bzw. 7,47 qm / Person 6,66 qm bzw. 8,88 qm / Person 6,92 qm bzw. 8,66 qm / Person 7,75 qm bzw. 6,46 qm / Person Hierbei sind eine Kochnische und eine Toilette pro Wohnung vorhanden. Im Keller befinden sich Gemeinschaftsduschen, Kellerräume und ein Wasch- und Trockenraum für Wäsche. Das Objekt ist mit männlichen Einzelpersonen belegt. Beethovenrinq 52-54 2 x 10,06 qm 2 x 11,97 qm 2 x 15,47 qm 2 x 20,74 qm 2 x 22,56 qm mit 2 Personen mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 3 Personen 5,30 qm / Person 5,99 qm / Person 5,16 qm / Person 5,19 qm / Person 7,52 qm / Person Hierbei handelt es sich lediglich um Schlafräume. Es sind je Haus zwei Badezimmer, eine Gemeinschaftsküche und ein großer Aufenthaltsraum vorhanden. Das Objekt ist zum Teil mit Einzelpersonen, alleinerziehenden Müttern mit Kind/ern oder Familien belegt. Zu Frage 3.) Das Haus Beethovenring 56 hat seit 2008 für die Aufnahme von Brandopfern, durch Räumungsklagen wohnungslos gewordenen Einwohnern, etc., leer gestanden und wurde zwischenzeitlich für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden hergerichtet. Nach Kündigung des Mietverhältnisses der Bewohner „Beethovenring 58" wird dieses Objekt ebenfalls für die Unterbringung weiterer Personen (hierzu zählen allerdings auch obdachlose Personen) hergerichtet. In den Häusern „Beethovenring 56-58" können zur Zeit noch ca. 28 Personen untergebracht werden. Die Anzahl der tatsächlichen Zuweisungen wird zeigen, wann Engpässe zu erwarten sind. (vgl. Antwort zu Frage 1.) Bei der zukünftigen Unterbringung kann nicht in jedem Fall die Berücksichtigung der einzelnen Nationalitäten gewährleistet werden. Zu Frage 4.) In wenigen, begründeten Einzelfällen wurden Problemstellungen in Zusammenarbeit mit Frau Zaimi von der evangelischen Gemeinde zu Düren besprochen und Lösungen gefunden. Ob darüber hinaus das Konstituieren eines „Runden Tisches“ angebracht ist, kann aus heutiger Sicht von hier aus nicht abschließend beurteilt werden. Niederschrift 1. Sitzung 3 von 3