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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten; hier: Nachwahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2015)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
10 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
26.03.15, 18:12
Aktualisiert
26.03.15, 18:12
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW

Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten;
hier: Nachwahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2015)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 19.03.2015. Öffentliche Sitzung 8 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung NW Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten; hier: Nachwahl zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes 2015 5/2015 Der Bürgermeister verwies auf die Sitzungsvorlage. Bei 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird sanktioniert: Im Wege der Dringlichkeit wurde beschlossen, dass von einem eigenen Wahlvorschlag abgesehen wird. Die Beitragsteileinheit der Gemeinde Merzenich wurde Herrn Hans Willi Gilles, Gemeinde Titz, zur Ausübung des Stimmrechtes bei der Nachwahl zur Delegiertenversammlung 2015 übertragen. Auszug 6. Sitzung 1 von 1