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Beschlusstext (1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
128 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
18.11.14, 13:12
Aktualisiert
18.11.14, 13:12
Beschlusstext (1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 13.11.2014. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 23.10.2014 7.3 1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 41/2014 Zunächst begrüßte der Bürgermeister Herrn Faßbinder vom Planungsbüro Zimmermann und Herrn Architekt Härtl und erteilte den beiden Referenten das Wort. Die Herren erläuterten ausführlich den Entwurf des Bebauungsplanes und beantworteten im Anschluss an die Präsentation die aus der Mitte des Rates gestellten Fragen. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 (BauGB) 2. die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig ist die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Auszug 4. Sitzung 1 von 1