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Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
70 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
18.11.14, 13:12
Aktualisiert
18.11.14, 13:12
Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechts-änderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 13.11.2014. Öffentliche Sitzung 5 Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung 45/2014 Verwaltungsseitig wurde auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzender Fr. Dr. Schoeller mitgeteilt, dass eine Nachfrage beim Kreis ergeben habe, dass der neue Schulverband das Vermögen und die Verbindlichkeiten zunächst übernehmen werde. Sollte der neue Schulverband nach 5 Jahren aufgelöst werden, falle das Vermögen an die Kommunen Düren, Niederzier und Merzenich zurück. Diese müssten dann eine Einigung über die Aufteilung des Vermögens erarbeiten. Düren sei z.Zt. mit 71 %, Niederzier mit 19 % und Merzenich mit 10 % am Schulverband beteiligt. Der Anteil der Gemeinde läge z.Zt. bei 500.000 €. Der Bürgermeister wies ausdrücklich darauf hin, dass ohne die Auflösung des alten Schulverbandes kein neuer Schulverband entstehen könne. Mit einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, 1. dem Beschluss der Schulverbandsversammlung über die Auflösung des Zweckverband "Schulverband Düren-Niederzier-Merzenich" zum 01.08.2015 zuzustimmen 2. dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 3. das Vermögen sowie die schulbezogenen Verbindlichkeiten des derzeitigen Zweckverbandes mit in den gemeinsamen Zweckverband einzubringen. Einzelheiten sind in einer noch zu fertigenden Zweckverbandssatzung zu regeln. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband zum 01.08.2015 zur Trägerschaft der Förderschulen gebildet wird. Auszug 4. Sitzung 1 von 1