Daten
Kommune
Merzenich
Größe
369 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
03.11.14, 13:12
Aktualisiert
03.11.14, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
aktiv für Merzenich
Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich
An den
Rat der Gemeinde Merzenich
Herrn Bürgermeister Peter Harzheim
Herrn Wilfried Gooßens SPD
Frau Ingeborg Geuenich Grüne
Herrn Ferdinand Ollesch BfM
Frau Dr. Maria Schoeller CDU
Einleitung einer Lärmkartierung und -aktionsplanung gem. BlmSchG
Merzenich, 26.10.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Gemeinde Merzenich,
die Fraktion aktiv für Merzenich stellt für die kommende Ratssitzung folgenden
Antrag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine Lärmkartierung gem. § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
zu veranlassen, um die mittlerweile veraltete Lärmkartierung aus dem Jahr
2005 zu aktualisieren
2. eine Lärmaktionsplanung nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz auf der
Grundlage der aktualisierten Lärmkartierung für alle Ortschaften der
Gemeinde Merzenich unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.
Begründung:
Seit der Eröffnung der BAB 4n und dem infolgedessen stark gestiegenen
Verkehrsaufkommen auf der L264 mehren sich die massiven Beschwerden aus der
Bevölkerung. Die Klagen über starke Lärmbelastungen häufen sich insbesondere
aus dem Siedlungsbereich „Auf der Heide“ sowie aus den östlichen Straßenzügen
des Kernortes Merzenich (zwischen „Am alten Sportplatz“ und „Morschenicher
Straße“).
Gemäß § 47c BImSchG Abs. 4 müssen Lärmkarten alle 5 Jahre nach ihrer Erstellung
und bei Bedarf überarbeitet werden. Mit Eröffnung der BAB4n ist der Bedarfsfall
eingetreten. Ferner ist die derzeitige Datenlage aus dem Jahre 2005. Somit sind die
Lärmkarten als Grundlage für die weitere Lärmaktionsplanung in der Gemeinde
Merzenich zeitnah zu überarbeiten.
aktiv für Merzenich
Fraktion: Manfred Esser - Dipl.-Kfm. Heinrich Roosen - Dipl.-Ing. Frank Abschlag
aktiv für Merzenich
Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich
Bei Überschreitung von Grenzwerten schreibt § 47d BImSchG die Erstellung von
Lärmaktionsplänen mit geeigneten Lärmschutzmaßnahmen unter Beteiligung der
Bevölkerung vor.
Laut dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen sind für die Lärmkartierung und aktionsplanung die Städte und Gemeinden zuständig und werden dabei von diversen
Behörden u.a. durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
unterstützt.
Deshalb muss die Einleitung des Verfahrens zwingend über die Gemeinde
Merzenich erfolgen.
Da die Lärmaktionsplanung im RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 auch zwingend
für die Änderung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen etc.
vorgeschrieben wird ist eine sofortige Bearbeitung anzuraten, damit beispielsweise
das neue Baugebiet Merzpark entwickelt werden kann.
Lärm kostet Lebensqualität und schadet der Gesundheit. Deshalb muss die
Lärmbekämpfung in allen Ortschaften der Gemeinde Merzenich ein vorrangiges Ziel
der Gemeinde sein, um Ihre Bürger zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Esser
Heinrich Roosen
(Fraktionsvorsitzender)
(stellv. Fraktionsvorsitzender)
aktiv für Merzenich
Fraktion: Manfred Esser - Dipl.-Kfm. Heinrich Roosen - Dipl.-Ing. Frank Abschlag
Frank Abschlag