Daten
Kommune
Merzenich
Größe
69 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
18.11.14, 13:12
Aktualisiert
18.11.14, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorgehensweise bei Auftragsvergaben
Die Verwaltung richtet sich bei der Auftragsvergabe grundsätzlich nach den
Vorgaben
der
Vergabegrundsätze
für
Gemeinden
nach
§
25
Gemeindehaushaltsverordnung. Die Vergabegrundsätze gelten ausschließlich bei
öffentlichen Aufträgen, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen.
Bei Liefer- und Dienstleistungen können die Vergabestellen (Gemeinde) bis zu
einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer
wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung
durchführen.
Bei Bauleistungen können die Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten
Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe
durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 €
ohne Umsatzsteuer können sie bei Bauleistungen eine beschränkte Ausschreibung
durchführen.
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Üblicherweise erfolgen Preisanfragen bzw. beschränkte Ausschreibungen
nachdem zunächst die für die jeweiligen Maßnahmen aus Sicht der
Gemeinde geeigneten Firmen eruiert wurden. Hier werden nach Möglichkeit
die örtlichen Unternehmen zuerst betrachtet.
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Auftragsvergaben bis zu einer Angebotshöhe von 10.000 € werden über den
Bürgermeister abgewickelt. Ab einem Betrag von ca. 3.000,00 € werden
Preisvergleiche eingeholt und der wirtschaftlichste und preisgünstigste
Anbieter erhält den Auftrag.
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Bei Auftragssummen ab 20.000 € erfolgen die beschränkten Ausschreibungen
und Vergabe über die MIJLAN GmbH.
Generell erfolgt eine enge Abstimmung über die zu beteiligenden Anbieter. Es
ist gängige Praxis, dass gezielt versucht wird die örtlichen bzw. lokalen
Anbieter zu berücksichtigen.
Bei geförderten Maßnahmen ist tlw. eine öffentliche Ausschreibung gefordert.