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Beschlusstext (Vorgehensweise bei Auftragsvergaben)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
69 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
18.11.14, 13:12
Aktualisiert
18.11.14, 13:12
Beschlusstext (Vorgehensweise bei Auftragsvergaben)

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Inhalt der Datei

Vorgehensweise bei Auftragsvergaben Die Verwaltung richtet sich bei der Auftragsvergabe grundsätzlich nach den Vorgaben der Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung. Die Vergabegrundsätze gelten ausschließlich bei öffentlichen Aufträgen, die unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Bei Liefer- und Dienstleistungen können die Vergabestellen (Gemeinde) bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchführen. Bei Bauleistungen können die Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer können sie bei Bauleistungen eine beschränkte Ausschreibung durchführen. - Üblicherweise erfolgen Preisanfragen bzw. beschränkte Ausschreibungen nachdem zunächst die für die jeweiligen Maßnahmen aus Sicht der Gemeinde geeigneten Firmen eruiert wurden. Hier werden nach Möglichkeit die örtlichen Unternehmen zuerst betrachtet. - Auftragsvergaben bis zu einer Angebotshöhe von 10.000 € werden über den Bürgermeister abgewickelt. Ab einem Betrag von ca. 3.000,00 € werden Preisvergleiche eingeholt und der wirtschaftlichste und preisgünstigste Anbieter erhält den Auftrag. - Bei Auftragssummen ab 20.000 € erfolgen die beschränkten Ausschreibungen und Vergabe über die MIJLAN GmbH. Generell erfolgt eine enge Abstimmung über die zu beteiligenden Anbieter. Es ist gängige Praxis, dass gezielt versucht wird die örtlichen bzw. lokalen Anbieter zu berücksichtigen. Bei geförderten Maßnahmen ist tlw. eine öffentliche Ausschreibung gefordert.