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Beschlusstext (1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
134 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
30.10.14, 18:11
Aktualisiert
30.10.14, 18:11
Beschlusstext (1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 1. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 23.10.2014. Öffentliche Sitzung 8 1. Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 41/2014 Ausschussmitglied Becker teilte mit, dass die CDU Fraktion dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber stehe, eine dreigeschossige Bebauung jedoch kritisch betrachte. Verwaltungsseitig wurde auf die „Anmerkung“ zu Anfang der textlichen Festsetzungen hingewiesen. Weiterhin fragte er nach den Bebauungsmöglichkeiten im GE Bereich. Die Verwaltung wies auf Punkt 1.1 der textlichen Festsetzungen hin. Zudem wurde seitens der Verwaltung auf die Ratssitzung am 13.11.2014 hingewiesen, in der die Planer des Baugebietes für alle Fragen Rede und Antwort stehen werden. Ausschussmitglied Abschlag fragte nach, ob und inwiefern Lärmschutz in diesem Gebiet vorgesehen sei. Die Verwaltung teilte mit, dass im Laufe des Verfahrens das Thema Lärmschutz behandelt werde, z. B. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange biete hierfür Gelegenheit. Ausschussmitglied Abschlag erkundigte sich außerdem, ob die Aussicht der Teilnahme der Bevölkerung an der Ratsitzung am 13.11.2014 mit Rederecht bestehen würde. Verwaltungsseitig wurde erneut auf die frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie die darauf folgende nochmalige Offenlage verwiesen, wo Jedermann seine Bedenken und Anregungen vorbringen kann. Ausschussmitglied Breuer wies auf die Möglichkeit der Erschließung der gemeindlichen Erweiterungsfläche, Parzelle 73, hin. Weiterhin merkte er an, dass im Bebauungsplan z. B. die GRZ nicht enthalten sei. Seitens der Verwaltung wurde erklärte, dass diese Dinge grundsätzlich noch mit dem Investor bzw. Planer geklärt werden müssen. Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergaben, empfahl der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Gemeinderat einstimmig 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 („Merzpark“) gemäß § 2 Abs. 1 (BauGB) zu beschließen Auszug 1. Sitzung 1 von 2 2. die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24 und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig ist die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Niederschrift 1. Sitzung 2 von 2