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Beschlusstext (Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Girbelsrath Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortsteil Girbelsrath) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
24.10.13, 13:24
Aktualisiert
24.10.13, 13:24
Beschlusstext (Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Girbelsrath
Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortsteil Girbelsrath) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

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Beschluss aus der Niederschrift über die 24. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 10.10.2013. Öffentliche Sitzung 7 Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Girbelsrath Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortsteil Girbelsrath) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 54/2013 Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortsteil Girbelsrath) gemäß § 2 BauGB als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, sowie die einhergehende Anpassung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auszug 24. Sitzung 1 von 1