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Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
10 kB
Datum
30.04.2014
Erstellt
26.05.14, 13:15
Aktualisiert
26.05.14, 13:15
Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 30.04.2014. Öffentliche Sitzung 9 Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung 26/2014 Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Kreis Düren -vorbehaltlich einer Beschlussfassung in den jeweiligen Räten- zum 01.08.2015 die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen übernehmen soll, die unter Berücksichtigung der Mindestgrößenverordnung und des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im Kreis Düren fortgeführt werden sollen: eine Schule im Nordkreis und eine Schule im Südkreis/ Mitte mit zwei Standorten. Auszug 28. Sitzung 1 von 1