Daten
Kommune
Merzenich
Größe
74 kB
Datum
06.02.2014
Erstellt
10.02.14, 18:10
Aktualisiert
07.04.17, 12:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 06.02.2014.
Öffentliche Sitzung
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Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortschaft Girbelsrath) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB;
2. Beschlussfassung als Satzung einschließlich Begründung und den örtlichen Bauvorschriften
1/2014
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Becker und Ausschussmitglied Zeyen wurde verwaltungsseitig erläutert, dass es der Gemeinde im Rahmen der Entscheidungsbefugnis in
ihrer Selbstverwaltung frei stehe, anstelle des „Normalverfahrens“ das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan werde dann im Wege
der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB angepasst. Aus Sicht der Verwaltung seien
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB erfüllt. Die Vorgehensweise wurde mit der Kreisverwaltung Düren bereits zu Beginn des Verfahrens eng
abgestimmt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig,
1. gemäß den in der Abwägung formulierten Behandlungen der eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise
zu folgen, bzw. nicht zu folgen
2. die 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Ortsteil Girbelsrath) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten der
Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die 14. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A
1 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.
Die Verwaltung wird beauftragt die Anpassung der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auszug 21. Sitzung
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