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Beschlusstext (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich) 1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
14.05.12, 18:06
Aktualisiert
14.05.12, 18:06
Beschlusstext (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich)
1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16      Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17) Beschlusstext (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich)
1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16      Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 10.05.2012. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 26.04.2012 6.2 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich) 1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 13/2012 Der Gemeinderat beschloss einstimmig: die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich) gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB wird beschlossen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für den Planbereich folgendes festgesetzt werden: In den Bereichen mit den Festsetzungen „Mischgebiet“ sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Weiterhin sind gem. § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Auszug 16. Sitzung 1 von 2 Der Rat beschloss auch den 2. Beschluss einstimmig: Zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 wird der dem Original der Niederschrift des Gemeinderates als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Niederschrift 16. Sitzung 2 von 2