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Beschlusstext (Widmung von Gemeindestraßen; hier: Bebauungsplangebiet C 19b (Valdersweg), Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
06.10.14, 13:12
Aktualisiert
06.10.14, 13:12
Beschlusstext (Widmung von Gemeindestraßen;
hier:  Bebauungsplangebiet C 19b (Valdersweg), Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 25.09.2014. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.09.2014 9.3 Widmung von Gemeindestraßen; hier: Bebauungsplangebiet C 19b (Valdersweg), Merzenich 37/2014 Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Folgende Straßenzüge: Falkenweg Gem. Merzenich, Flur 17, Nr. 600, Sperberweg Gem. Merzenich, Flur 17, Nr. 600, Bussardweg Gem. Merzenich, Flur 17, Nr. 600, werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein Westfalen in der derzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Auszug 3. Sitzung 1 von 1