Daten
Kommune
Merzenich
Größe
76 kB
Datum
03.07.2014
Erstellt
07.07.14, 13:12
Aktualisiert
07.07.14, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 03.07.2014.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
11.1 Sachstand Projekt "Merzpark" und östliche Entwicklung der Ortschaft Merzenich
Aufgrund der gemeindlichen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) hat die
Bezirksregierung Köln mittlerweile den Entwurf der Verfügung erarbeitet. Nach Eingang
der Originalverfügung wird diese dem Rat unverzüglich bekanntgemacht.
1 Sonderbaufläche Nahversorgung
Der Ausweisung einer Sondergebietsfläche (S) für die Ansiedlung eines Discounters mit
einer maximalen Verkaufsfläche vom 900 m² und der zusätzlichen Ansiedlung eines baulich getrennten Getränkemarktes mit einer Maximalverkaufsfläche von 300 m² wird im
Rahmen einer Ausnahmeregelung nach LEP unter Auflagen zugestimmt.
2 Gewerbliche Baufläche
Der Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (G) mit dem Ausschluss von
Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten wird ebenfalls in
Aussicht gestellt.
3. Wohnbauflächen
Der im Zusammenhang mit dem Projekt „Merzpark“ angefragten Wohnbauflächenentwicklung wird zugestimmt.
Einer weiteren, über die angepasste Wohnbaufläche (Merzpark) hinaus gehenden baulichen Entwicklung von dann insgesamt ca. 9 ha. außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches kann zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Größenordnung nicht zugestimmt werden.
Für eine kurzfristige Darstellung im FNP sind Flächenrücknahmen vorhandener Reserveflächen im Rahmen eines Flächentausches erforderlich. Die Verwaltung steht diesbezüglich bereits in engem Kontakt mit der Bezirksregierung Köln. Ein Abstimmungsgespräch ist
für den 10.07.2014 terminiert.
Die Einleitung der Bauleitplanverfahren für das Projekt „Merzpark“ durch die Fassung der
Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 24 im Parallelverfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch
(BauGB), wird im Herbst 2014 erfolgen.
Auszug 2. Sitzung
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