Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
05.01.17, 15:01
Aktualisiert
05.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 626/2016
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 23.12.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betrifft:
Termin
19.01.2017
Bemerkungen
beschließend
Anregung des Seniorenbeirates bzgl.Ausbau von seniorengerechten Quartieren in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Was ist ein Quartier? Das Quartier ist das, was die Menschen selbst in den jeweiligen Kommunen
als ihr Quartier empfinden, also der persönlich-räumliche Bezugsrahmen in dem sie ihre sozialen
Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Ein Quartier bezeichnet also einen Stadt- oder
Ortsteil, der in der Bürgerschaft durch eine gemeinsame Identität und soziale Interaktion gekennzeichnet ist. Speziell für die älteren Mitbürger sind eine funktionierende Infrastruktur, barrierefreie
öffentliche Räume und Gebäude, Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, Grünflächen, aber auch
Bürgertreffpunkte und Einkaufsmöglichkeiten bereitzustellen.
Wenn das vorhanden ist, ist ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im vertrauten Wohnumfeld möglich. Umfragen haben ergeben, dass nur ein Drittel der Bevölkerung im fortgeschrittenen Alter umziehen möchte. Um auf der einen Seite diese Bedürfnisse zu erfüllen und auf der anderen Seite
den steigenden Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung bewältigen zu können, müssen die Strukturen vor Ort durch den Ansatz von Quartiersentwicklung weiterentwickelt werden . Für ältere Menschen muss eine physische Infrastruktur geschaffen werden,
die es ermöglicht am Leben teilzuhaben. Dementsprechend sollten natürlich auch bedarfsgerechte
Wohnangebote vorhanden sein, z.B. Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz. Vor allem
normale Wohnungen sollten so umgestaltet werden, dass sie für Menschen mit Mobilitäts-, Sinnesoder Orientierungseinschränkungen genutzt werden können. Ebenso wichtig ist, dass genügend
haushaltsnahe Dienstleistungen in den Kommunen angeboten werden und eine wohnortnahe Beratung und Begleitung vorgehalten wird.
In der Stellungnahme des Bundeskabinetts zum Siebten Altenbericht wird bewusst darauf aufmerksam gemacht, dass sich zwischen 1990 und 2014 die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit von 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht hat. Das entspricht einer Steigerung von 228,85 %! 2014
lebten gut 4,5 Mio. über 80-jährige in Deutschland, ihre Anzahl wird in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich ansteigen. 2050 werden es etwa 9,9 Mio. Menschen sein. Heute leben noch 85
% der Menschen ab 85 Jahren im eigenen Haushalt.
Gemäß Prognosen der Bertelsmann-Stiftung (Stand: 2016) wird sich in der Stadt Erftstadt die Anzahl der Bürger über 65 Jahre von 10.990 im Jahr 2012 auf 14.180 im Jahr 2030 entwickeln. Ziel
der Quartiersentwicklung und des Quartiersmanagements ist es, diesen Bürgern einen möglichst
langen Verbleib im vertrauten, eigenen Wohnumfeld, zu ermöglichen.
Die kommunale Daseinsvorsorge ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 im
Grundgesetz verankert und wird in den Gemeindeordnungen der Bundesländer konkretisiert. Vor
diesem Hintergrund kann eine grundsätzliche und spezifische Verantwortlichkeit der Kommunen
für die Quartiersentwicklung abgeleitet werden. Das bedeutet dass in Zukunft Bürgerschaft und
Kommune eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, wenn es um die Bereitstellung benötigter
Güter und Leistungen vor Ort geht. Zukünftig könnte durch eine implementierte Quartiersentwicklung eine Verantwortungsgemeinschaft zwischen der Bürgerschaft und der Kommune erzielt werden.
Laut Auskunft des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
sind in den Haushalt 2017 Mittel eingestellt worden, so dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt
die Förderung einer (weiteren) Quartiersentwicklung beantragen kann.
In Vertretung
(Lüngen)
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