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Bürgerantrag (Anregung des Seniorenbeirates bzgl.Ausbau von seniorengerechten Quartieren in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
05.01.17, 15:01
Aktualisiert
05.01.17, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 626/2016 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 23.12.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 19.01.2017 Bemerkungen beschließend Anregung des Seniorenbeirates bzgl.Ausbau von seniorengerechten Quartieren in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Was ist ein Quartier? Das Quartier ist das, was die Menschen selbst in den jeweiligen Kommunen als ihr Quartier empfinden, also der persönlich-räumliche Bezugsrahmen in dem sie ihre sozialen Kontakte pflegen und ihr tägliches Leben gestalten. Ein Quartier bezeichnet also einen Stadt- oder Ortsteil, der in der Bürgerschaft durch eine gemeinsame Identität und soziale Interaktion gekennzeichnet ist. Speziell für die älteren Mitbürger sind eine funktionierende Infrastruktur, barrierefreie öffentliche Räume und Gebäude, Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, Grünflächen, aber auch Bürgertreffpunkte und Einkaufsmöglichkeiten bereitzustellen. Wenn das vorhanden ist, ist ein längerer Verbleib zu Hause bzw. im vertrauten Wohnumfeld möglich. Umfragen haben ergeben, dass nur ein Drittel der Bevölkerung im fortgeschrittenen Alter umziehen möchte. Um auf der einen Seite diese Bedürfnisse zu erfüllen und auf der anderen Seite den steigenden Hilfe- und Unterstützungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung bewältigen zu können, müssen die Strukturen vor Ort durch den Ansatz von Quartiersentwicklung weiterentwickelt werden . Für ältere Menschen muss eine physische Infrastruktur geschaffen werden, die es ermöglicht am Leben teilzuhaben. Dementsprechend sollten natürlich auch bedarfsgerechte Wohnangebote vorhanden sein, z.B. Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz. Vor allem normale Wohnungen sollten so umgestaltet werden, dass sie für Menschen mit Mobilitäts-, Sinnesoder Orientierungseinschränkungen genutzt werden können. Ebenso wichtig ist, dass genügend haushaltsnahe Dienstleistungen in den Kommunen angeboten werden und eine wohnortnahe Beratung und Begleitung vorgehalten wird. In der Stellungnahme des Bundeskabinetts zum Siebten Altenbericht wird bewusst darauf aufmerksam gemacht, dass sich zwischen 1990 und 2014 die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit von 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht hat. Das entspricht einer Steigerung von 228,85 %! 2014 lebten gut 4,5 Mio. über 80-jährige in Deutschland, ihre Anzahl wird in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich ansteigen. 2050 werden es etwa 9,9 Mio. Menschen sein. Heute leben noch 85 % der Menschen ab 85 Jahren im eigenen Haushalt. Gemäß Prognosen der Bertelsmann-Stiftung (Stand: 2016) wird sich in der Stadt Erftstadt die Anzahl der Bürger über 65 Jahre von 10.990 im Jahr 2012 auf 14.180 im Jahr 2030 entwickeln. Ziel der Quartiersentwicklung und des Quartiersmanagements ist es, diesen Bürgern einen möglichst langen Verbleib im vertrauten, eigenen Wohnumfeld, zu ermöglichen. Die kommunale Daseinsvorsorge ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 im Grundgesetz verankert und wird in den Gemeindeordnungen der Bundesländer konkretisiert. Vor diesem Hintergrund kann eine grundsätzliche und spezifische Verantwortlichkeit der Kommunen für die Quartiersentwicklung abgeleitet werden. Das bedeutet dass in Zukunft Bürgerschaft und Kommune eine Verantwortungsgemeinschaft bilden, wenn es um die Bereitstellung benötigter Güter und Leistungen vor Ort geht. Zukünftig könnte durch eine implementierte Quartiersentwicklung eine Verantwortungsgemeinschaft zwischen der Bürgerschaft und der Kommune erzielt werden. Laut Auskunft des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW sind in den Haushalt 2017 Mittel eingestellt worden, so dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt die Förderung einer (weiteren) Quartiersentwicklung beantragen kann. In Vertretung (Lüngen) -2-