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Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
10.04.14, 18:05
Aktualisiert
10.04.14, 18:05
Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 09.04.2014. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 12.1 Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung Aufgrund der Verordnung der Mindestgrößen für Förderschulen ist davon auszugehen, dass die meisten der sechs, im Kreis Düren vorhandenen, Förderschulen die Mindestschülerzahlen ab dem 01.08.2015 nicht mehr erreichen und somit sofort oder auslaufend geschlossen werden müssten. Auf Vorschlag der unteren Schulaufsicht beschloss die HVB-Konferenz in ihrer Sitzung vom 09.04.2014 einstimmig, die Schüler der jetzt sechs bestehenden Förderschulen zusammen zu fassen und eine Förderschule im Nordkreis (Schirmerschule) sowie eine Förderschule im Südkreis/Mitte mit zwei Standorten (Bürgewaldschule und Athenée Royal mit den Gebäuden der Erich Kästner Schule und der Schule am Silberbach) unter Beachtung der zukünftigen Entwicklung der Cornetzhofschule in der Trägerschaft des Kreises Düren zu führen. Die Umsetzung soll im ersten Schritt durch einen Arbeitskreis der betroffenen Schulverwaltungsämter und Kämmereien geplant werden. Auszug 21. Sitzung 1 von 1