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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche Fernwärmeversorgung für das Baugebiet "Morschenich-Neu" (Fernwärmeversorgungssatzung); Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
16.10.13, 13:22
Aktualisiert
16.10.13, 13:22
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche Fernwärmeversorgung für das Baugebiet "Morschenich-Neu" (Fernwärmeversorgungssatzung);
Beratung und Beschluss) Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche Fernwärmeversorgung für das Baugebiet "Morschenich-Neu" (Fernwärmeversorgungssatzung);
Beratung und Beschluss)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 26.09.2013. Öffentliche Sitzung 9 Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche Fernwärmeversorgung für das Baugebiet "Morschenich-Neu" (Fernwärmeversorgungssatzung); Beratung und Beschluss 46/2013 Der Bürgermeister erläuterte die Sitzungsvorlage und den Satzungsentwurf. Er führte aus, dass die Verwaltung dem Wunsch des Bürgerbeirates nachgekommen sei, den § 6 Abs. 3 des Satzungsentwurfes zu überarbeiten und einen Kamin, der in erster Linie nicht der Wärme- und/oder Warmwasserversorgung dient, zuzulassen. Die Juristen des Büros PWC überprüften den Vorschlag und kamen zu dem Schluss, dass eine solche geringfügige Erweiterung des Satzungstextes die Rechtssicherheit nicht gefährden würde. Herr Rechtsanwalt Jacob erläuterte ergänzend, dass Wärmeerzeugungsanlagen der Definition nach zum Heizen und Warmwasseraufbereiten eines gesamten Hauses dienen würden. Die hier gemeinten Kamine oder Kaminöfen dürften genau hierzu nicht gebraucht werden. Diese im § 6 Abs. 3 der Satzung angesprochenen Kamine sollen in erster Linie dem Wohlbefinden und nicht dem Heizen dienen. Nach mehreren Wortbeiträgen waren alle Fraktionen sich einig darüber, dass primär der Wille der Morschenicher Umsiedler und die Rechtssicherheit der Satzung im Vordergrund stehen müsse. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Ohlemeyer erklärte Herr Rechtsanwalt Jacob, dass elektrisch betriebene Heizlüfter ebenfalls nicht zum großflächigen Heizen eingesetzt werden dürften. Einzelne elektrische Heizlüfter wären aber sicherlich als unschädlich einzustufen. Außerdem erklärte Herr RA Jacob auf Anfrage von Ausschussmitglied Büttgen, dass Empfänger von sog. Deputatstrom nicht automatisch die Voraussetzungen für die Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang nach § 7 der Satzung erfüllen würden. Hier sei eine Härtefallentscheidung im jeweiligen Einzelfall zu treffen. Herr Jacob wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den Satzungszweck und auf den Umstand hin, dass ein solches Projekt nur über eine solidarische Finanzierung realisierbar sei. Weiterhin regte Ausschussmitglied Büttgen an, eine angemessene Beschränkung der Heizwärmeleistung der zugelassenen Kamine in den Satzungsentwurf aufzunehmen. Der Bürgermeister wies ausdrücklich darauf hin, dass Solarthermie ebenfalls ausgeschlossen sei. Hiernach beschloss der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig: Auszug 18. Sitzung 1 von 2 Der Beschluss über die Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche Fernwärmeversorgung für das Baugebiet "Morschenich-Neu" Fernwärmeversorgungssatzung) wird in die nächste Sitzung des Gemeinderates am 10. Oktober 2013 vertagt. Das Büro PWC wird beauftragt eine Legaldefinition für den Begriff „Kamin“ (§ 6 Abs. 3 des geänderten Satzungsentwurfes) einzufügen. Ebenfalls soll geprüft werden, ob eine Heizleistungsbeschränkung für die ausgenommenen Kamine festgeschrieben werden soll. Niederschrift 18. Sitzung 2 von 2