Daten
Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
16.10.13, 13:22
Aktualisiert
16.10.13, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 26.09.2013.
Öffentliche Sitzung
9
Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche Fernwärmeversorgung für das
Baugebiet "Morschenich-Neu" (Fernwärmeversorgungssatzung);
Beratung und Beschluss
46/2013
Der Bürgermeister erläuterte die Sitzungsvorlage und den Satzungsentwurf. Er führte aus,
dass die Verwaltung dem Wunsch des Bürgerbeirates nachgekommen sei, den § 6 Abs. 3
des Satzungsentwurfes zu überarbeiten und einen Kamin, der in erster Linie nicht der
Wärme- und/oder Warmwasserversorgung dient, zuzulassen. Die Juristen des Büros
PWC überprüften den Vorschlag und kamen zu dem Schluss, dass eine solche geringfügige Erweiterung des Satzungstextes die Rechtssicherheit nicht gefährden würde.
Herr Rechtsanwalt Jacob erläuterte ergänzend, dass Wärmeerzeugungsanlagen der Definition nach zum Heizen und Warmwasseraufbereiten eines gesamten Hauses dienen
würden. Die hier gemeinten Kamine oder Kaminöfen dürften genau hierzu nicht gebraucht
werden. Diese im § 6 Abs. 3 der Satzung angesprochenen Kamine sollen in erster Linie
dem Wohlbefinden und nicht dem Heizen dienen.
Nach mehreren Wortbeiträgen waren alle Fraktionen sich einig darüber, dass primär der
Wille der Morschenicher Umsiedler und die Rechtssicherheit der Satzung im Vordergrund
stehen müsse.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Ohlemeyer erklärte Herr Rechtsanwalt Jacob, dass
elektrisch betriebene Heizlüfter ebenfalls nicht zum großflächigen Heizen eingesetzt werden dürften. Einzelne elektrische Heizlüfter wären aber sicherlich als unschädlich einzustufen.
Außerdem erklärte Herr RA Jacob auf Anfrage von Ausschussmitglied Büttgen, dass
Empfänger von sog. Deputatstrom nicht automatisch die Voraussetzungen für die Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang nach § 7 der Satzung erfüllen würden. Hier sei
eine Härtefallentscheidung im jeweiligen Einzelfall zu treffen. Herr Jacob wies in diesem
Zusammenhang ausdrücklich auf den Satzungszweck und auf den Umstand hin, dass ein
solches Projekt nur über eine solidarische Finanzierung realisierbar sei.
Weiterhin regte Ausschussmitglied Büttgen an, eine angemessene Beschränkung der
Heizwärmeleistung der zugelassenen Kamine in den Satzungsentwurf aufzunehmen.
Der Bürgermeister wies ausdrücklich darauf hin, dass Solarthermie ebenfalls ausgeschlossen sei.
Hiernach beschloss der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig:
Auszug 18. Sitzung
1 von 2
Der Beschluss über die Satzung der Gemeinde Merzenich über die öffentliche
Fernwärmeversorgung für das Baugebiet "Morschenich-Neu" Fernwärmeversorgungssatzung) wird in die nächste Sitzung des Gemeinderates am 10. Oktober 2013
vertagt. Das Büro PWC wird beauftragt eine Legaldefinition für den Begriff „Kamin“
(§ 6 Abs. 3 des geänderten Satzungsentwurfes) einzufügen. Ebenfalls soll geprüft
werden, ob eine Heizleistungsbeschränkung für die ausgenommenen Kamine festgeschrieben werden soll.
Niederschrift 18. Sitzung
2 von 2