Daten
Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
09.07.13, 18:07
Aktualisiert
09.07.13, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 04.07.2013.
Öffentliche Sitzung
Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 26.06.2013
14.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage
2. Beschlussfassung als Satzung
29/2013
Der Bürgermeister erteilte Gemeindevertreter Büttgen das Wort. Dieser erläuterte, dass
aus Sicht der CD-Fraktion die Bauherren im C22 Gebiet auch die Möglichkeit der Errichtung eines Hauses mit Flachdach erhalten sollten.
Bezüglich der Errichtung von Antennen- oder Satanlagen über Firsthöhe halte die CDFraktion an ihrem Antrag aus dem Bauausschuss fest, um dem Wildwuchs auf Dächern
Einhalt zu gebieten.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat jeweils
1a) Beschluss: einstimmig
Die Dachneigung wird in den textlichen Festsetzungen mit 0 – 45 Grad festgesetzt.
1b) Beschluss: bei 7 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen
Dachaufbauten wie Sat-Anlagen bzw. Antennenanlagen dürfen nicht über die Firsthöhe hinausragen wird abgelehnt.
1c) Beschluss: einstimmig
Der in den Abwägung formulierten Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlich Belange sowie der
anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen bzw. nicht zu folgen.
Des weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig,
Auszug 22. Sitzung
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2. Den Bebauungsplan Merzenich C 22 (Innenentwicklung östlich Valdersweg) einschließlich Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Da sich der Bebauungsplan aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan
entwickelt, ist eine Genehmigung durch die Höhe Verwaltungsbehörde gem. § 10
Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Dienststunden
der Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Merzenich C 22 gemäß § 10
Abs. 3 BauGB rechtskräftig.
Niederschrift 22. Sitzung
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